Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe

Im Kreis Calw wird wieder um die Zukunft der Kliniken gerungen

bei Georg Kost

Die geplante Calwer Klinik. Foto: LRA Calw

CALW, 15.02.2024 (pm) – Mit Beschluss vom 13.02.2024 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe einem Eilantrag gegen die vom Kreistag Calw gefassten Beschlüsse zu Medizinkonzeption 2030 und Fusion der Klinikgesellschaften aus formalen Gründen stattgegeben. Damit dürfen die Beschlüsse bis zu einer etwaigen Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren vorerst nicht umgesetzt werden. Gegen den Beschluss könnte der Landkreis eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim
einlegen.
Zur Begründung des Beschlusses führte das Gericht aus, dass der antragstellende Kreisrat durch das Zurverfügungstellen der Unterlagen zur Medizinkonzeption 2030 und der Fusion im Klinikverbund fünf statt sieben Tage vor der Kreistagssitzung in seinen organschaftlichen Rechten verletzt worden sein dürfte.

Für Landrat Helmut Riegger kam die Entscheidung überraschend. „Angesichts der monatelangen sehr intensiven Beratungen in der Öffentlichkeit und in den Gremien sind wir nach wie vor der Auffassung, dass der Kreistag am 18.12.2023 vollumfassend über beide Themen informiert war.“ Um jetzt rasch Klarheit zu haben und in der Umsetzung der Beschlüsse weiter voranzukommen, halte er aber nichts davon, jetzt Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen oder das Hauptsacheverfahren abzuwarten. „Das würde alles zu lange dauern. Grundsätzlich richtet sich die Entscheidung des Gerichts gegen das formale Vorgehen und nicht gehen den Inhalt der Beschlüsse. Der Kreistag war sich in großer Mehrheit einig, die notwendigen Veränderungen im Klinikverbund Südwest umzusetzen. Das betrifft sowohl die Medizinkonzeption 2030 sowie auch die Fusion der Klinikgesellschaften Calw und Böblingen. Das Gericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kreistag weiterhin die Möglichkeit hat, erneut zu beraten und anschließend die betroffenen Beschlüsse neu zu fassen.“, so Riegger. „Wir werden dem Kreistag nun sehr rasch die Unterlagen bzgl. Medizinkonzeption 2030 und Fusion der Klinikgesellschaften vorlegen. So dass wir Ende Februar / Anfang März in der Vorberatung und im Kreistag die notwendigen Beschlüsse fassen können. Die Medizinkonzeption 2030 und die Fusion der Klinikgesellschaften werden so wie mit dem Landkreis Böblingen im Klinikverbund Südwest verabredeten Zeitraum umgesetzt.“

Im Januar 2024 war beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Klage und ein Eilantrag gegen die beiden Beschlüsse zu Medizinkonzeption 2030 und Fusion der Klinikgesellschaften von einem Mitglied des Kreistags eingegangen. Bis zur Entscheidung des Gerichts war die Umsetzung der Beschlüsse zu Medizinkonzeption 2030 und Fusion der Klinikgesellschaften der vergangenen Kreistagssitzung auf ausdrückliche Bitte des Gerichts ausgesetzt worden.

In seiner Sitzung vom 18. Dezember 2023 war der Kreistag des Landkreis Calw dem Beschluss des Aufsichtsrates des Klinikverbund Südwest vom 15.11.23 gefolgt und hatte die Medizinkonzeption 2030 zur zukunftsfähigen Sicherung der Patientenversorgung in öffentlicher Trägerschaft verabschiedet. Zudem fasste das Gremium einen weiteren wichtigen Beschluss zur geplanten Fusion der bisher drei Klinikgesellschaften zu künftig nur noch einer. Parallel tagte auch der Kreistag des Landkreis Böblingen. Beide Kreistagsgremien der Trägerlandkreise stimmten in ihren Sitzungen der Umsetzung der Medizinkonzeption 2030 sowie der Fusion der Klinikgesellschaften mit großer Mehrheit zu.