Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um zwei Prozent

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

STUTTGART, 02.03.2024 (pm) – In Baden-Württemberg wurden im Berichtsjahr 2022 insgesamt 77 620 Personen Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) gewährt.
Wie das Statistische Landesamt feststellt, war dies eine Erhöhung um zwei Prozent zum Vorjahr (76 120).
Die Träger der Eingliederungshilfe sollen über personenbezogene Hilfeformen eine gleichberechtigte, gesellschaftliche Teilhabe sowie eine selbstbestimmte und individuelle Lebensführung der Menschen mit Behinderungen ermöglichen.
59 Prozent aller Leistungsberechtigten waren Männer (45 990) und 41 Prozent Frauen (31 630). Insgesamt lag der Altersdurchschnitt bei 37 Jahren. Annähernd ein Viertel (23 Prozent) der Leistungsempfängerinnen und -empfänger waren Kinder unter 18 Jahren.

Aufgegliedert nach Leistungsarten der Eingliederungshilfe erhielten 48 040 Personen Leistungen zur sozialen Teilhabe. Das war knapp ein Prozent mehr als im Vorjahr. Damit ist dies die häufigste Hilfeart. 27 160 Personen bezogen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu zählen insbesondere Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (27 000). Auch hier ergaben sich kaum Veränderungen zu 2021 (Rückgang um knapp ein Prozent zum Vorjahr). Leistungen zur Teilhabe an Bildung wurden insgesamt 15 635 Empfängerinnen und Empfängern im Jahr 2022 gewährt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um knapp acht Prozent.
Ebenso sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation mit 305 Personen um sieben Prozent gestiegen.
Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe haben im Berichtsjahr 2022 insgesamt 3 025 Personen erhalten und damit circa 65 Prozent weniger als noch 2021. Bei der Auswertung nach Leistungsarten ist zu beachten, dass Empfängerinnen und Empfänger mehrere verschiedene Leistungen erhalten können. Dies bedeutet, dass die Insgesamt-Zahl bei diesen Auswertungen höher ist als die Gesamtzahl der Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe bezogen.