SINDELFINGEN, 04.03.2024 (pol) – Anlässlich des heutigen Besuchs des Bundeskanzlers Olaf Scholz wird im Bereich des Bildungszentrums Gottlieb-Daimler in Sindelfingen ab kurz nach 10.00 Uhr durch das Polizeipräsidium Ludwigsburg eine Drohne eingesetzt. Durch die Bildübertragung ist es möglich, eine umfassende Übersicht über den Einsatzraum zu gewinnen. So ist neben dem rechtzeitigen Erkennen möglicher Gefahrensituationen, bei Bedarf ein schneller Einsatz der Sicherheitskräfte möglich.
Der Drohnenflug wird durch speziell ausgebildete Beamte des Polizeipräsidiums Ludwigsburg durchgeführt, die auch für die Einhaltung der Flugsicherheit verantwortlich sind. Menschenmengen werden nicht überflogen. Eine Aufzeichnung der Bildübertragung findet grundsätzlich nicht statt, die Identifizierung einzelner Personen ist bei den Übersichtsvideos generell nicht möglich. Eine Abweichung von dieser Verfahrensweise ist nur dann zulässig, wenn es zur Verfolgung einer konkreten Straftat erforderlich ist.
Das Polizeipräsidium Ludwigsburg weist vorsorglich darauf hin, dass es nicht zulässig ist, Industrieanlagen, bewohnte Gebiete, Menschenansammlungen oder Bundesfernstraßen mit privaten Drohnen zu überfliegen.
Aufgrund des Kanzlerbesuchs und der Einsatzmaßnahmen kann es am 4. März bereits ab dem frühen Morgen zu Verkehrsbehinderungen im Stadtgebiet Sindelfingen kommen. Mit einer größeren Zahl an Einsatzkräften ist zu rechnen. Der Parkplatz der Stadthalle wird für Einsatzfahrzeuge abgesperrt werden und steht Bürgerinnen und Bürgern als Parkraum nicht zur Verfügung.
Es ist die Aufgabe der Polizei, den Ablauf der Veranstaltung zu schützen, aber auch eventuelle Versammlungen zu ermöglichen und gleichzeitig die Beeinträchtigung der Allgemeinheit auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Das Polizeipräsidium bittet daher darum, geplante Versammlungen rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anzumelden, damit von Seiten der Polizei und den Behörden mit den Anmeldern Absprachen über die Durchführung erfolgen können. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Rechte der Teilnehmenden an der Versammlung gewahrt und mit den Interessen anderer Personen in Einklang gebracht werden können.