Demonstration von Fahrradfahrern am Faschingssonntag

Mit erhebliche Verkehrsbehinderungen zwischen Pforzheim und Schellbronn ist zu rechnen

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

PFORZHEIM/NEUHAUSEN-SCHELLBRONN, 09.02.2024 (pol) – Bei einer Versammlung von Fahrradfahrern am kommenden Sonntag (11. Februar) muss mit erheblichen Verkehrsbehinderungen in Pforzheim und im Enzkreis gerechnet werden. Die Versammlung findet voraussichtlich im Zeitraum zwischen 11 und 17 Uhr statt. Hinzu kommen An- und Abreise der Teilnehmer per Fahrrad am Morgen und am Abend.

Die Versammlungsstrecke beginnt in der Pforzheimer Lindenstraße und führt über die Bahnhofstraße und die Bleichstraße zum Kupferhammer. Von dort aus beginnt der Anstieg über Huchenfeld und Hohenwart bis zur Gemarkung Neuhausen – Ortsteil Schellbronn. Danach fahren die Teilnehmer dieselbe Strecke wieder zurück.
Da nicht vorhergesagt werden kann, wie schnell sich die Versammlung fortbewegt, können keine konkreteren Angaben darüber gemacht werden, wann sich die Versammlung an welchem Teil der Strecke befinden wird.

Wegen der erwarteten hohen Anzahl an Teilnehmern muss insbesondere auf der Landesstraße 574 zwischen Kupferhammer und Neuhausen-Schellbronn mit erheblichen Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Ein Überholen der Versammlungsteilnehmer wird nicht möglich sein.
Um die Verkehrssicherheit und einen störungsfreien Verlauf der Versammlung zu gewährleisten, ist die Polizei mit mehreren Beamten im Einsatz.
Besucher des Faschingsumzuges in Neuhausen werden gebeten, möglichst frühzeitig anzureisen. Nach aktuellem Stand kann davon ausgegangen werden, dass die Landesstraße 574 zwischen Pforzheim und Neuhausen bis mindestens 12 Uhr regulär befahren werden kann.

Zudem wird die Anreise von Radfahrern auch aus dem Stuttgarter und Karlsruher Raum erwartet. Daher ist zwischen 9 und 11 Uhr am betreffenden Tag auf der Bundesstraße 10 von Karlsruhe über Remchingen bis Pforzheim sowie auf der Würmtalstraße zwischen Weil der Stadt und Pforzheim mit Behinderungen zu rechnen.