
Symbolfoto: infopress24.de
RUTESHEIM, 07.02.26 (rsr) – Am Sonntag, 8. Februar 2026, sind die Bürgerinnen und Bürger von Rutesheim aufgerufen, eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister zu wählen. Die Wahl markiert einen wichtigen kommunalpolitischen Einschnitt, da das Amt der Rathausspitze in Baden-Württemberg eine zentrale Stellung innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung einnimmt und die Amtszeit der neu gewählten Person am 1. April 2026 beginnt und acht Jahre dauert.
Wahlberechtigt sind alle Rutesheimerinnen und Rutesheimer ab 16 Jahren. Gewählt wird nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in einer direkten Wahl durch die Bürgerschaft. Jede wahlberechtigte Person verfügt über eine Stimme. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinen kann. Die Wahlräume sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Hinweise zur Stimmabgabe, zur Briefwahl sowie ein Muster des Stimmzettels wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
Das Bürgermeisteramt ist in Rutesheim mit weitreichenden Aufgaben und Befugnissen verbunden. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist stimmberechtigte Vorsitzende beziehungsweise stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, leitet die Stadtverwaltung mit rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einschließlich aller öffentlichen Einrichtungen und vertritt die Stadt sowie ihre Bürgerschaft nach außen. Vor dem Hintergrund dieser besonderen Verantwortung erfolgt die Wahl der Rathausspitze in Baden-Württemberg bewusst als eigenständige Direktwahl durch die Bevölkerung.
Zur Wahl stellen sich Alexander Fischer, Bettina Beck und Tobias Pokrop. Sie bewerben sich um die Nachfolge von Bürgermeisterin Susanne Widmaier, die nach Ablauf ihrer Amtszeit nicht erneut kandidiert. Mit der Wahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, wer in den kommenden Jahren die politischen, administrativen und repräsentativen Aufgaben der Stadt übernehmen soll.
Die Auszählung der Stimmen beginnt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr. Das vorläufige Wahlergebnis wird in den sieben Wahlräumen sowie im Briefwahlvorstand jeweils in öffentlicher Sitzung ermittelt. Die Bekanntgabe ist im Sitzungssaal des Rathauses für etwa 19 Uhr vorgesehen. Zudem wird das Ergebnis über die Internetseite der Stadt Rutesheim veröffentlicht und dort abrufbar sein.
