
Rathaus und Bürgerhaus Bad Liebenzell. Foto: infopress24.de
BAD LIEBENZELL, 10. Juni 2026 (rsr) – Die Kur- und Bäderstadt Bad Liebenzell steht vor der Wahl eines neuen Bürgermeisters. Nach dem vorzeitigen Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers hat der Gemeindewahlausschuss die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) offiziell ausgeschrieben.
Die rund 9.300 Einwohner zählende Stadt sucht damit eine neue Führungspersönlichkeit für die kommenden acht Jahre.
Die Wahl des neuen Stadtoberhaupts findet am Sonntag, 30. August 2026, statt. Sollte kein Bewerber die erforderliche Mehrheit erreichen, ist für Sonntag, 13. September 2026, eine Stichwahl vorgesehen. Der Amtsantritt sowie die Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die vor der Zulassung ihrer Bewerbung ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Bewerberinnen und Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind Personen, die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg nicht in den Gemeinderat gewählt werden können. Ebenso gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung sowie die Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches für geschäftsunfähige Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung eingereicht werden. Die Einreichungsfrist endet am Montag, 3. August 2026, um 18 Uhr. Die Unterlagen sind schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Kurhausdamm 2–4, 75378 Bad Liebenzell, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ einzureichen.
Den Bewerbungsunterlagen sind unter anderem zehn Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen auf amtlichen Formblättern beizufügen. Darüber hinaus sind eine Wählbarkeitsbescheinigung der Wohngemeinde sowie eine eidesstattliche Versicherung über das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe erforderlich. Für Unionsbürger gelten zusätzliche Nachweispflichten hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Wählbarkeit im Herkunftsmitgliedstaat.
Die eingereichte Bewerbung gilt zugleich für eine mögliche Stichwahl. Nach der ersten Wahl kann die Bewerbung nicht mehr zurückgenommen werden.
Zeit und Ort einer persönlichen öffentlichen Vorstellung werden den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt. Mit der Ausschreibung ist das Verfahren zur Wahl des neuen Bürgermeisters offiziell eröffnet.
