Baulast-Wechsel beim Radweg Neuhausen–Schellbronn sorgt für politische Diskussion

FDP-Abgeordneter Schweickert: Landesregierung bricht Zuständigkeitsordnung beim Radweg-Neubau

bei Georg Kost

Baulast-Wechsel beim Radweg zwischen Schellbronn und Neuhausen sorgt für politische Diskussion. Foto Georg Kost

NEUHAUSEN, 31.10.2025 (pm) – Das Landesverkehrsministerium bestätigt in einer Antwort auf eine aktuelle Kleine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Erik Schweickert, dass der Baulastwechsel von der Gemeinde Neuhausen auf die Landesregierung im Fall des Radweges zwischen Neuhausen und Schellbronn ein singulärer Sonderfall ist und kein Bestandteil einer generellen Linie.
„Der Fall ist damit ein Dammbruch in der Zuständigkeitsordnung des Verkehrsrechts: Die Landesregierung übernimmt in einem Einzelfall kommunale Baulast – und setzt zugleich die untere Straßenverkehrsbehörde mit öffentlichen Vorfestlegungen zur Radwegbenutzungspflicht unter Druck“, kritisiert Schweickert.

Besonderes Kopfschütteln lösen bei Schweickert die fast schon als übergriffig zu bewertenden Äußerungen der Landesregierung aus: Während das Regierungspräsidium als obere Verkehrsbehörde öffentlich betont, dass über eine etwaige Benutzungspflicht weiterhin das Landratsamt Enzkreis als zuständige untere Straßenverkehrsbehörde entscheidet, erklärt das Verkehrsministerium als oberste Verkehrsbehörde, es sei die „logische Konsequenz“, dass Radfahrer den neuen Begleitweg nutzen müssten – also eine Benutzungspflicht. „Das Verkehrsministerium nimmt damit als oberste Verkehrsbehörde klar Stellung gegen die langjährige Position des Landratsamts Enzkreis als untere Verkehrsbehörde“, so Schweickert.

Der Enzkreisabgeordnete stellt in diesem Zusammenhang fest: „Es ist leider wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, wie sich mehrere Verwaltungsebenen um das gleiche Problem kümmern und am Ende unterschiedliche Einschätzungen im Raum stehen.“ Es ist den Menschen nicht zu vermitteln, wenn die obere Ebene die Zuständigkeit der unteren bestätigt und gleichzeitig die oberste Ebene eine politische Vorfestlegung vornimmt, die der Entscheidung der unteren Ebene widerspricht.

Schweickert erklärt abschließend: „Der Fall des Radwegs bestärkt die FDP in ihrer Forderung nach einer Verwaltungsreform. Verwaltungshandeln muss endlich aus einem Guss erfolgen.“ Zudem brauche es transparente, landesweit einheitliche Kriterien, wann das Land kommunale Wege als „unselbstständige Radwege“ übernimmt – anstatt singulärer Sonderfälle. „Denn vielen Kommunen wäre es eine große Hilfe, wenn das Land hier über den Einzelfall hinaus tätig werden und straßenbegleitende Radwege übernehmen würde“, so Schweickert.