Anklageerhebung durch Staatsanwaltschaft im Fall Maurer

Landratsamt beantragt beim Amtsgericht Akteneinsicht

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

MÖNSHEIM/ENZKREIS, 14.05.2026 (enz/rsr) – Mit der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Pforzheim gegen den Mönsheimer Bürgermeister Michael Maurer hat der Fall eine neue juristische Dimension erreicht. Dem Rathauschef werden in zwei Fällen Untreue sowie Bestechlichkeit vorgeworfen.
Nun bereitet auch das Landratsamt Enzkreis mögliche weitere dienstrechtliche Konsequenzen vor.
Wie die Pressestelle des Landratsamtes am 13. Mai mitteilte, hat die Behörde beim Amtsgericht Pforzheim Akteneinsicht beantragt.

Hintergrund ist das bereits laufende Disziplinarverfahren gegen Maurer, das seit Beginn der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausgesetzt wurde. Anhand der Gerichtsunterlagen soll nun geprüft werden, welche weiteren rechtlichen Schritte möglich und erforderlich sind.

Bereits Mitte März 2025 hatte das Landratsamt dem Bürgermeister die Führung der Dienstgeschäfte untersagt. Vorausgegangen waren Durchsuchungen der Büro- und Privaträume Maurers durch die Staatsanwaltschaft. Das ausgesprochene Verbot gilt weiterhin.

Rathaus Mönsheim. Symbolfoto infopress24.de

Die Amtsgeschäfte der Gemeinde Mönsheim werden weiterhin kommissarisch von den ehrenamtlichen Bürgermeister-Stellvertretern übernommen. Seitdem führen Margit Stähle als erste Stellvertreterin und Joachim Baumgärtner als zweiter Stellvertreter die Verwaltung der rund 3000 Einwohner zählenden Gemeinde. Stähle übernimmt dabei unter anderem die Leitung der Gemeinderatssitzungen, repräsentative Aufgaben sowie Teile der laufenden Verwaltungsarbeit – parallel zu ihrer Tätigkeit in einer anderen Kommunalverwaltung.

Das Landratsamt Enzkreis hatte das Disziplinarverfahren im Juni 2025 offiziell eingeleitet. Nach Angaben der Behörde war dieser Schritt notwendig, da das zuvor ausgesprochene Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte nach beamtenrechtlichen Vorgaben ansonsten nach drei Monaten automatisch außer Kraft getreten wäre. Wegen der parallel laufenden strafrechtlichen Ermittlungen wurde das Verfahren jedoch vorläufig ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hatte über rund ein Jahr hinweg ermittelt, bevor nun Anklage erhoben wurde. Ob es tatsächlich zu einem Strafprozess kommt, entscheidet das Amtsgericht Pforzheim im sogenannten Zwischenverfahren. Erst wenn die Anklage zugelassen wird, kann ein Hauptverfahren eröffnet werden. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für Michael Maurer weiterhin die Unschuldsvermutung.