Abfallgebührenbescheide werden versandt

Je nach Haushaltsgröße ergeben sich 2026 Mehrkosten von etwa 16 bis 20 Euro

bei Georg Kost

Im Kreis Calw werden die Abfallgebührenbescheide versandt und erweiterte Servicezeiten der Abfallberatung angeboten. Symbolfoto: infopress24.de

KREIS CALW, 25.02.2026 (pm) – Anfang März verschickt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Calw die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2026.
In den Tagen nach dem Versand erweitert die Abfallberatung ihre telefonischen Servicezeiten deutlich. Die Jahres- und Behältergebühren steigen gegenüber 2025 um durchschnittlich 10,8 Prozent.

Warum steigen die Gebühren?
Die Behältergebühren waren seit 2021 stabil, die Jahresgebühren seit 2023. Dank günstiger Rahmenbedingungen konnte eine Erhöhung bislang vermieden werden.  „Leider mussten wir nun sowohl die Jahres- als auch die Behältergebühren anheben“, erklärt Christian Gmeiner, Geschäftsführer des Abfallwirtschaftsbetriebs. „Die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Kosten konnten wir – anders als im Vorjahr – nicht länger auffangen.

Die Gebührenerhöhung ist im Wesentlichen auf vier Faktoren zurückzuführen:

1. Steigende Personalkosten
Aufgrund tariflicher Anpassungen werden die Personalkosten von 2021 bis Ende 2026 um knapp 24 Prozent gestiegen sein.

2. Höhere Sachkosten
Der Verbraucherpreisindex ist zwischen 2021 und Juni 2025 um 21,8 Prozent gestiegen. Für 2026 wird eine weitere Steigerung von rund zwei Prozentpunkten erwartet.

3. CO₂-Abgabe auf Restabfall
Durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz der Bundesregierung wird für die Verbrennung von Restabfällen eine CO₂-Abgabe erhoben. Der Landkreis Calw ist Mitglied im Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen: der Restabfall wird im dortigen Restmüllheizkraftwerk thermisch verwertet. Diese gesetzlich vorgegebene CO₂-Abgabe führt zu deutlichen Mehrkosten bei der Restabfallentsorgung. Aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben ist für Restabfälle faktisch nur die thermische Verwertung zulässig – eine Alternative hierzu besteht daher nicht.
4. Starke Zunahme des Wilden Mülls
Rasant angestiegen sind auch die Mengen des Abfalls, der illegal in der Landschaft oder rund um die Containerstandorte liegt. Er muss zeitaufwändig eingesammelt und mit hohen Kosten im sechsstelligen Bereich entsorgt werden.

Konkrete Auswirkungen für Haushalte
Je nach Haushaltsgröße ergeben sich 2026 Mehrkosten von etwa 16 bis 20 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Die Jahresgebühr beträgt:

  • 73,80 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt
  • 118,20 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt
  • 139,56 Euro für Haushalte mit drei und mehr Personen
  • 147,84 Euro für Gewerbebetriebe
  • 73,80 Euro für Filialen (unselbstständige Niederlassungen)

Auch die Behältergebühren werden angepasst.
Restabfall (pro Leerung):

  • 60 Liter: 4,44 Euro
  • 120 Liter: 8,88 Euro
  • 240 Liter: 17,76 Euro

Biotonne (Jahresgebühr):

  • 60 Liter: 41,52 Euro
  • 120 Liter: 72,24 Euro
  • 240 Liter: 108,36 Euro

Die Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen. Die Behältergebühren sind abhängig von der gewählten Tonnengröße und umfassen die Leerung der Restabfall- und Biotonnen.

Erweiterte Servicezeiten
Um Fragen rund um die Gebührenbescheide schnell beantworten zu können, erweitert die Abfallberatung ihre telefonischen Servicezeiten in den Tagen nach dem Versand. Von Montag bis Freitag sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgehend von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
„Erfahrungsgemäß können wir durch die erweiterten Servicezeiten viele Anliegen direkt klären“, erläutert Helge Jesse, Bereichsleiter beim Abfallwirtschaftsbetrieb. „Wer uns eine Sprachnachricht hinterlässt, wird in jedem Fall zurückgerufen. Wir bitten jedoch um Verständnis, wenn der Rückruf nicht immer noch am selben Tag erfolgen kann.“
Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger bei der Abfallberatung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 30 30 839, per Fax an 07452 6006-7777, per E-Mail an abfallberatung@awb-calw.de sowie online unter www.awb-calw.de.