TIEFENBRONN, 10.3.2020 (rsr) – Wegen Schuldunfähigkeit wurde am Dienstagvormittag der 61-jährige Familienvater im Prozess um den Mord an seiner Ehefrau und Sohn wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung des Angeklagten hatten wegen Schuldunfähigkeit auf Freispruch plädiert. Aufgrund der schweren Depression mit wahnhaften Zügen sei der Angeklagte steuerungsunfähig gewesen, führtet der Vorsitzende Richter des Landgerichts Karlsruhe, Leonhard Schmidt an, damit sei er gesetzlich zwingend freizusprechen. Eine Unterbringung in eine psychiatrische Klinik wurde angeordnet.
Dem Urteil zufolge hatte der Familienvater am 25.Mai 2019 seine 38 Jahre alte Frau und seinen achtjährigen Sohn getötet. Der älterer Bruder wurde bei der Gewalttat in Tiefenbronn – Mühlhausen lebensgefährlich verletzt. Ein Suizidversuch des Mannes im Anschluss scheiterte. < Ursprungsmeldung >