40 Prozent der Verurteilten waren noch keine 30 Jahre alt

Jüngere insbesondere wegen Vermögensstraftaten, Ältere vor allem wegen Straßenverkehrsdelikten verurteilt

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

BADEN-WÜRTTEMBERG, 26.01.2024 (pm) – Im Jahr 2022 waren von den insgesamt 96 051 gerichtlich Verurteilten in Baden-Württemberg 36 981 oder 38,5 Prozent zur Tatzeit noch keine 30 Jahre alt. Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Strafverfolgungsstatistik weiter mitteilt, gingen darunter allein 27.956 Schuldsprüche (29,1 Prozent) und damit zahlenmäßig die mit Abstand meisten auf das Konto der 21- bis unter 30-Jährigen. Bei den Heranwachsenden im Alter von 18 Jahren bis unter 21 Jahren sowie bei den Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren war die Zahl der Verurteilungen mit 6.257 und 2.768 deutlich geringer. Innerhalb der Gruppe der über 30-jährigen Verurteilten nahm mit zunehmendem Alter die Zahl der Schuldsprüche ebenfalls kontinuierlich ab.

Wie hoch die tatsächliche Kriminalitätsbelastung in den einzelnen Altersgruppen ist, hängt auch entscheidend von der demografischen Struktur der Bevölkerung ab. Bezieht man die Verurteiltenzahl auf jeweils 100.000 altersgleiche Einwohnerinnen und Einwohner, um dadurch eben diesen Einfluss auszuschließen, so zeigt sich, dass auf die Altersgruppe der 21- bis unter 30-Jährigen nicht nur absolut die meisten Verurteilungen entfielen, sondern dass sie auch mit 2.264 Schuldsprüchen auf je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner die größte Verurteiltenhäufigkeit aufwiesen. Mit einer Verurteiltenhäufigkeit von 1.841 folgten die Heranwachsenden im Alter von 18- bis unter 21 Jahren. Mit Abstand am niedrigsten war die Verurteiltenhäufigkeit mit 239 Schuldsprüchen je 100.000 altersgleiche Einwohnerinnen und Einwohner in der Gruppe der Generation 60+.

Die Deliktstrukturen in den einzelnen Altersgruppen sind unterschiedlich und deuten auf altersspezifische Entwicklungsphasen und den oft damit einhergehenden strafrechtlichen Verstößen hin. So wurden von den Verurteilten in der jüngsten Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen 42 Prozent wegen Vermögensdelikte und hier insbesondere wegen Diebstahls verurteilt. An zweiter Stelle folgten Schuldsprüche wegen Straftaten gegen die Person (30 Prozent). Dabei handelte es sich in erster Linie um Verurteilungen wegen Körperverletzung. Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz (14 Prozent) standen bei den Jugendlichen unter 18 Jahren an dritter Position. Schuldsprüche wegen Straßenverkehrsdelikten waren in dieser Altersgruppe mit einem Anteil von sechs Prozent nur von untergeordneter Bedeutung. Mit zunehmendem Alter spielen jedoch gerade Straßenverkehrsdelikte eine immer größere Rolle. So war bei den Verurteilten im Alter von mindestens 60 Jahren der Anteil der Schuldsprüche wegen Straßenverkehrsdelikten mit 48 Prozent deutlich höher als in den anderen Altersgruppen. Verurteilungen wegen Vermögensdelikten waren bei der Generation 60+ dagegen mit einem Anteil von 26 Prozent sehr viel seltener als bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das gilt auch für die Verurteilungen wegen sogenannter Straftaten gegen die Person (15 Prozent) und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (1 Prozent).