TIEFENBRONN, 23.07.2024 (rsr) – Das „Bürgerbegehren für den Ausbau der Windenergie auf der Gemarkung Tiefenbronn“ ist zulässig. Das wurde gestern Abend in der Sitzung des Gemeinderats im Bürgerhaus Lehningen bekannt gegeben. Zur Entscheidung der Bürger wird entsprechend dem Bürgerbegehren am Sonntag, 10. November folgende Frage gestellt: „Soll auf der Gemarkung Tiefenbronn der Ausbau der Windenergie weiterverfolgt werden, um die Erstellung von Windkraftanlagen zu ermöglichen?“ Zuvor soll bei einer Veranstaltung das Thema noch einmal erörterte werden.
Der jetzt anberaumte Bürgerentscheid, steht vor dem Hintergrund der Unterschriftenaktion der Bürgerinitiative „Windenergie Tiefenbronn“, die den am 22.03.2024 Gemeinderatsbeschluss nun kippte. Seinerzeit hatte sich der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2024 zum Tagesordnungspunkt Ausbau der Windkraft auf der Gemarkung Tiefenbronn beraten und den Beschlussvorschlag mit dem Wortlaut „Der Gemeinderat Tiefenbronn beschließt den Ausbau der Windenergie auf der Gemarkung Tiefenbronn weiter zu verfolgen, um eine Erstellung der Windkraftanlage zu ermöglichen“ bei 7 Ja-Stimmen und 7-Nein-Stimmen und somit mit Stimmengleichheit abgelehnt. Daraufhin sich die Bürgerinitiative gründete und insgesamt 643 Unterschriften für ein Bürgerbegehren zusammengetragen hatte. Siehe auch: Tiefenbronner Bürgerinitiative schafft erste Hürde – infopress24.de