Zünftiger Besuch im Rathaus Wimsheim

bei Georg Kost

Über Besuch von drei Zimmerleuten auf der Walz, durfte sich dieser Tage Wimsheims Bürgermeister Mario Weisbrich freuen. Foto: Gemeinde Wimsheim

WIMSHEIM, 10.03.2023 (rsr) – Bürgermeister Mario Weisbrich durfte sich dieser Tage über seltenen Besuch im Rathaus freuen. Drei Zimmerleute statteten der Gemeinde Wimsheim auf ihrer Walz durch Deutschland einen Besuch ab.
Dabei erzählten die drei Wandergesellen von den sehr strengen Regeln unter der die Wanderschaft stattfindet und in der Regel drei Jahre dauert.
Wie im Gespräch mit Mario Weisbrich auch erzählt wurde, ist einer der Gesellen bereits seit vier Jahren auf der Walz und diese mindestens noch weiter sechs Monate, bis er an seinem Ziel in Berlin angelangt ist.
Bürgermeister Weisbrich wünschte den Zimmermänner weiterhin alles Gute und übergab ihnen neben Siegel und Unterschrift in ihr Wanderbuch auch eine Spende.

 

Grundregeln der Walz

Der Wandergeselle wird seine Arbeitskraft in der Zeit der Walz unentgeltlich in die Dienste anderer stellen, um seine Fähigkeiten als Zimmerman zu erweitern.

In der Regel wird die Arbeitsleistung durch Essen und Unterkunft abgegolten.

Durch das Tragen einer traditionellen Handwerkstracht, der Kluft, ist jeder Wandergeselle als solcher sofort zu erkennen und ist deshalb besonders angehalten den Ruf aller Wandergesellen zu stärken und nicht zu beschädigen.

Ein zünftig reisender Wandergeselle muss fünf Voraussetzungen erfüllen, um zur Walz zugelassen zu werden.

Er muss im Besitz eines Gesellenbriefs sein.

Er muss unter 30 Jahre alt sein.

Er darf nicht verheiratet sein.

Er darf keine Schulden haben (dazugehört auch keine Kinder zu haben).

Er darf nicht vorbestraft sein.

Ein sogenannter Altgeselle, der selbst mindestens ein Jahr auf Wanderschaft ist oder war, holt die Interessenten von zuhause ab und führt sie in die Regel und die Lebensweise auf der Walz ein. Dabei werden die zukünftigen Tippelbrüder in die drei Grundregeln der Wanderschaft eingewiesen, die es unbedingt zu beachten gilt und die von allen traditionsbewussten Gesellen kontrolliert werden.

Ein reisender Wandergeselle unterliegt dann der Regel der Fremdschreibung. Sie beinhaltet das Verbot sich in der Zeit der Wanderschaft dem Heimatort auf weniger als 50 Kilometer anzunähern, von einigen geregelten Ausnahmen abgesehen.

Die Dauer der Wanderschaft ist auf wenigstens zwei Jahre festgelegt, die meisten Gesellen sind jedoch drei Jahre unterwegs.

Um für jeden als Wandergesellen erkennbar zu sein, ist für die gesamte Dauer der Walz die Kluft zu tragen.
Auf die Walz gehen Handwerker aus verschiedenen Berufsgruppen. Grundsätzlich kann in jedem Handwerksberuf auf die Walz gegangen werden. Besonders oft sind Zimmerer anzutreffen. Die Farbe der Kluft, also der Kleidung, kann Ihnen einen Hinweis auf den Beruf des Trägers geben.