Zahl der Erbschaften und Schenkungen legen 2021 deutlich zu

bei Georg Kost

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BADEN-WÜRTTEMBERG, 05.08.2022 (pm) – Im Jahr 2021 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg mehr als 31 500 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögen im Wert von fast 12,0 Milliarden (Mrd.) Euro steuerlich veranlagt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes stieg die Zahl der Vermögensübergänge gegenüber dem Vorjahr um 13,2 Prozent. Noch stärker erhöhte sich der Gesamtwert der Vermögensübergänge (29,1 Prozent). Merklich gestiegen ist damit der durchschnittliche Vermögenswert je Übertragung mit etwa 380 000 Euro je Fall. Im Vorjahr lag dieser bei 333 000 Euro. Nicht berücksichtigt sind in diesen Zahlen Übertragungen, in denen kein steuerpflichtiger Erwerb festgestellt wurde.

Bei den für die Statistik erhobenen Vermögensübertragungen sind nur Erbschaften und Schenkungen enthalten, für die von den Finanzämtern eine Steuerfestsetzung (ggf. mit 0 Euro) erfolgte. Insbesondere kleinere Erbschaften sind daher nur teilweise enthalten. Der Wert der steuerpflichtigen Vermögensübertragungen (nach Berücksichtigung von Freibeträgen etc.) lag mit 8,5 Mrd. Euro auf dem höchsten Stand der letzten 15 Jahre und stieg gegenüber dem Vorjahr um 35,4 Prozent. Der Wert der festgesetzten Steuer war mit 1,6 Mrd. Euro um 43,5 Prozent höher als im Vorjahr. Die errechnete Steuerquote (festgesetzte Steuer im Verhältnis zum steuerpflichtigen Erwerb) betrug 19,2 Prozent.

Bei etwa 25 500 Fällen und somit bei mehr als vier Fünftel der erfassten Vermögenserwerbe handelte es sich um eine Erbschaft. Deren Wert lag bei knapp 9,2 Mrd. Euro, womit mehr als drei Viertel des übertragenen Gesamtvermögens auf Erbschaften entfiel. Auf Schenkungen entfielen dagegen etwa 2,8 Mrd. Euro. Von den insgesamt festgesetzten Steuern entfielen 0,3 Mrd. Euro auf steuerpflichtige Schenkungen, bei Erbschaften wurden 1,3 Mrd. Euro als Steuer festgesetzt.

Rund 43 Prozent der steuerpflichtigen Erwerbe entfiel auf Vermögensübertragungen bis 50 000 Euro. Deren Anteil am Gesamtwert des übertragenen steuerpflichtigen Vermögens lag mit 280 Millionen (Mill.) Euro bei 3,3 Prozent. Dagegen fanden in 9,1 Prozent der Fälle steuerpflichtige Vermögenübergänge von mehr als 500 000 Euro statt, die einen Gesamtwert von 5,7 Mrd. Euro hatten. Deren Anteil am Gesamtwert der Vermögenstransfers lag bei 67,0 Prozent. Auf diese Erwerbe entfielen insgesamt 1,1 Mrd. Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Im Jahr 2021 wurden von den Finanzbehörden im Südwesten 12 900 Nachlässe erfasst, wobei die Erbfälle teilweise bereits in den Vorjahren eingetreten waren und deren Steuerfestsetzung bei den Erben in 2021 stattfand. Der Gesamtwert der Nachlässe belief sich vor Abzug der Nachlassverbindlichkeiten auf 11,0 Mrd. Euro. Unterteilt nach Vermögensarten entfielen 4,2. Mrd. Euro auf Grundvermögen (38,3 Prozent), auf Betriebsvermögen entfiel ein Anteil von 1,1 Mrd. Euro (10,4 Prozent). Der Großteil des Nachlasswertes (50,7 Prozent) umfasste mit 5,6 Mrd. Euro sonstiges Vermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen aber auch Hausrat. Die Nachlassverbindlichkeiten lagen bei 1,9 Mrd. Euro.