Wurmberger Gemeinderat trifft wichtige Entscheidungen

bei Georg Kost

Gut im Plan liegen die Sanierungs- und Umbauarbeiten am Rathaus Wurmberg. Der Gemeinderat hat jetzt die geplante  Aufzugsanlage vergeben. Hierzu entsteht aktuell der Aufzugsschacht, links im Bild. Foto Georg Kost

WURMBERG, 27.09.2025 – In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Wurmberg unter Leitung von Bürgermeister Teply standen Entscheidungen zu zentralen Themenbereichen auf der Tagesordnung: unteranderem der Rathausumbau, die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr und Anpassungen der Geschäftsordnung des Gemeinderates.

Die Sanierungs- und Umbauarbeiten am Rathaus schreiten voran. Der Gemeinderat vergab einstimmig den Auftrag für die neue Aufzugsanlage an die Firma Kone GmbH aus Ettlingen. Das Unternehmen war einziger Bieter im beschränkten Ausschreibungsverfahren nach VOB/A. Der Auftrag hat einen Bruttowert von 46.790 Euro, einschließlich einer zehnjährigen Funktionswartung im Wert von 10.781 Euro. Ohne Wartung liegt der Preis mit 36.009 Euro rund 13,5 Prozent unter der ursprünglichen Kostenschätzung von 41.650 Euro. Das Planungsbüro Boger Architekten PartG mbB aus Wurmberg hatte die Ausschreibung als separates Gewerk durchgeführt.

Neuer Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr
Für die Freiwillige Feuerwehr beschafft die Gemeinde einen neuen Mannschaftstransportwagen (MTW). Die Ausschreibung erfolgte durch die Feuerwehr selbst, vier Angebote wurden eingereicht. Das ausgewählte Fahrzeug der Firma Rauber Funktechnik und Sonderfahrzeuge GmbH & Co. KG aus Wolfach kostet 134.724,66 Euro brutto. Ausschlaggebend waren neben dem Preis von rund 135.000 Euro die kürzere Lieferzeit von 104 Wochen und die überdurchschnittlichen Gewährleistungsfristen. Der Gemeinderat stimmte der überplanmäßigen Ausgabe einstimmig zu, da im Investitionsprogramm für 2025 nur 100.000 Euro vorgesehen waren. Mit der Ersatzbeschaffung wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gesichert.

Änderung der Geschäftsordnung
Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat eine Anpassung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Fragezeit für Einwohner. Künftig können Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu Beginn der öffentlichen Sitzungen stellen, statt wie bisher am Ende. Die Fragezeit ist auf 15 Minuten begrenzt, jeder Einwohner darf zu maximal zwei Punkten Stellung nehmen, jeweils drei Minuten lang. Eine Aussprache innerhalb des Gremiums bleibt ausgeschlossen. Ziel der Änderung ist es, Bürgeranliegen frühzeitig in die Sitzung einzubringen und die Beteiligung zu erleichtern.