Wimsheim schafft Perspektiven für Gewerbe

Gemeinderat bringt „Breitloh IV“ auf den Weg

bei Georg Kost

Für die Aufstellung des Bebauungsplans „Breitloh IV“ gab der Gemeinderat grünes Licht, damit soll eine bislang unbebaute Fläche für gewerbliche Zwecke aktiviert werden. Foto Georg Kost

WIMSHEIM, 25.02.2026 (rsr) – Die Spielräume für gewerbliche Entwicklung in Wimsheim werden enger. Während Unternehmen expandieren möchten und die Nachfrage nach Flächen ungebrochen anhält, sind die bestehenden Gewerbegebiete nahezu vollständig belegt. Die verkehrsgünstige Lage mit direkter Nähe zur Autobahn A8 und zur Landesstraße 1175 verstärkt den Druck zusätzlich.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Breitloh IV“ soll eine bislang unbebaute Fläche im Südosten der Gemeinde für gewerbliche Zwecke aktiviert werden.

Unter Vorsitz von Bürgermeister Mario Weisbrich befasste sich das Gremium mit dem rund 0,28 Hektar großen Areal östlich der Daimlerstraße. Weisbrich ordnete das Vorhaben trotz seiner vergleichsweisen überschaubaren Größe als planungsrechtlich anspruchsvoll ein. Der Aufwand unterscheide sich nicht von größeren Projekten, da sämtliche Verfahrensschritte und Prüfungen in vollem Umfang zu leisten seien.
Zugleich erinnerte er daran, dass im Gemeindegebiet keine weiteren gewerblichen Entwicklungsflächen mehr zur Verfügung stehen. Mit der Erweiterung des bestehenden Standorts „Breitloh“ wolle die Kommune insbesondere ortsansässigen Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben verlässliche Perspektiven eröffnen.

Das Plangebiet schließt unmittelbar an die bestehenden Gewerbegebiete Breitloh I bis III an. Während nördlich und westlich bereits gewerblich genutzte Flächen angrenzen, wird das Gebiet im Süden und Osten von Grünland mit Streuobstbestand gefasst. Das Gelände fällt topographisch in Richtung Südosten zur freien Landschaft hin ab. Der nördliche Teilbereich dient derzeit als Stellplatz- und Lagerfläche eines angrenzenden Betriebs.

Für die Aufstellung des Bebauungsplans „Breitloh IV“ in Wimsheim gab der Gemeinderat am Dienstag einstimmig grünes Licht. Foto: Georg Kost

Die planerische Begleitung übernimmt die Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH aus Stuttgart. Stadtplanerin Vera Delfs erläuterte dem Gemeinderat die planungsrechtlichen Grundlagen sowie das weitere Vorgehen. Sie stellte dar, dass der Regionalplan Nordschwarzwald und der Teilregionsplan Landwirtschaft das Areal bereits als Gewerbe- und Industriefläche ausweisen. Auch im gültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Heckengäu ist die Fläche als gewerbliche Baufläche dargestellt. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht für das Gebiet bislang nicht. Vorgesehen ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets nach Baunutzungsverordnung. Die Festsetzungen orientieren sich an der angrenzenden Bebauung und zielen auf eine flexible und zugleich geordnete Nutzung ab. Festgesetzt wird eine großzügige überbaubare Grundstücksfläche bei einer maximalen Gebäudehöhe von neun Metern sowie Flachdächer.

Zur landschaftlichen Einbindung wird am östlichen Rand eine Fläche mit Pflanzverpflichtung festgesetzt. Bereits vorliegende Fachgutachten, darunter eine artenschutzrechtliche Prüfung mit Habitatpotenzialanalyse sowie eine schalltechnische Stellungnahme, wurden in die Planung eingearbeitet.

Der Gemeinderat fasste sämtliche erforderlichen Beschlüsse einstimmig. Neben dem formellen Aufstellungsbeschluss billigte das Gremium den Vorentwurf des Bebauungsplans samt örtlicher Bauvorschriften und Anlagen. Zugleich wurde die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.