
Bitte nicht betreten: Wiesen und Felder während der Vegetationszeit. Foto: LRA Enzkreis; Franziska Fuchs
ENZKREIS, 27.03.2026 (enz) – Mit dem Vegetationsbeginn im Frühjahr starten die Pflanzen auf Äckern und Wiesen in die wichtigste Wachstumsphase. Gleichzeitig beginnt die Brut- und Setzzeit vieler Tiere. Deshalb bittet das Landwirtschaftsamt alle Erholungssuchenden, die in Wald und Flur unterwegs sind: „Bleiben Sie auf den Wegen und nehmen Sie Ihre Hunde an die Leine. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Natur und Kulturlandschaft.“ Besonders im Wald besteht zudem die Gefahr, dass Wildtiere aufgeschreckt und gestört werden -mit erheblichen negativen Folgen für die Aufzucht der Jungtiere.
Wer querfeldein über Felder und Wiesen läuft, schädigt die Pflanzenbestände, die später als Lebens- oder Futtermittel eingesetzt werden. Deshalb dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen von der Aussaat im Herbst oder im Frühjahr bis zur Ernte in den Sommermonaten nur auf Wegen betreten werden. Für Sonderkulturen wie Obst, Gemüse oder Wein gilt dies ebenso, auch Wiesen und Weiden dürfen über die gesamte Zeit des Pflanzenwachstums oder der Beweidung nicht betreten werden. Diese Vorgaben zum Betretungsrecht regelt unter anderem der Paragraph 44 des Naturschutzgesetzes (BW).
Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch das Betreten führen zu erheblichen Ertragseinbußen: Die Pflanzen wachsen schlechter, zertretenen Getreide- und Grünland-Bestände haben eine verminderte Qualität zur Folge. Beides senkt die Produktivität der Fläche und bedroht die Wirtschaftlichkeit der Landbewirtschaftung. Achtlos weggeworfener Müll oder Hundekot in Flächen, die zur Futtererzeugung genutzt werden, stellen ein besonders großes Problem dar: Fressen die Nutztiere dieses verunreinigte Futter oder gar Fremdkörper, können sie krank werden oder im schlimmsten Fall daran sterben.
