
Symbolfoto: infopress24.de
LEONBERG, 22. 08.2025 (rsr) – Am Sonntag, 28. September 2025, sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leonberg dazu aufgerufen, ihre Oberbürgermeisterin oder ihren Oberbürgermeister zu wählen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Sollte keine Kandidatin oder kein Kandidat im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen erzielen, kommt es am 12. Oktober 2025 zur Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten.
Die Amtszeit des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin beträgt acht Jahre. Gewählt wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.
Wahlberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürgerinnen bzw. -bürger mit Hauptwohnsitz in Leonberg, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz seit mindestens drei Monaten besteht. Eine Ausnahme gilt für Rückkehrerinnen und Rückkehrer, die innerhalb von drei Jahren nach einem Wegzug wieder nach Leonberg gezogen sind. Sie sind ebenfalls wahlberechtigt, müssen aber spätestens bis zum 7. September 2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen werden Ende August zugestellt. Mit ihnen können auch Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Ab dem 5. September 2025 beginnt die Zustellung der beantragten Unterlagen.
Wahlhelfende
Für die Durchführung der Wahl haben sich bereits ausreichend Wahlhelfende gemeldet. Die Stadt Leonberg dankt allen Freiwilligen für ihre Unterstützung.
Bewerbungen und Kandidatenvorstellung
Noch bis zum 1. September 2025 um 18 Uhr können Bewerbungen für das Amt eingereicht werden. Über die Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten entscheidet der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 2. September 2025. Die öffentliche Vorstellung der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber ist für den 16. September 2025 in der Stadthalle Leonberg geplant.