Waldbrandgefahr steigt

Durch anhaltenden Sonnenschein und Trockenheit steigt das Risiko

bei Georg Kost

Waldgebiet von der Drohne aus. Symbolfoto: Kreisfeuerwehrverband Calw e.V.

BÖBLINGEN, 17.06.2023 (pm) – Aktuell steigt infolge des anhaltend sonnigen Wetters und der Trockenheit wieder die Waldbrandgefahr. Der Landkreis Böblingen bildet hier keine Ausnahme. Aktuell steht der Index im Landkreis Böblingen auf Stufe 3, mittlere Gefahr.
„Die Einstufung des Deutschen Wetterdienstes deckt sich mit unserer derzeitigen forstfachlichen Einschätzung“, so Forstamtsleiter Reinhold Kratzer. „Wir mahnen jedoch eindringlich zur Sorgfalt, denn es ist insbesondere auch der anhaltende Wind, der nicht nur stark austrocknet, sondern entstehende Glutnester – im wahrsten Sinne des Wortes – „in Windeseile“ anfachen würde.“

Die Waldflächen im Landkreis Böblingen bestehen überwiegend aus Laubbäumen, „Die Gefahr von großflächigen Waldbränden, wie sie aktuell in nadelholzgeprägten Wäldern in Brandenburg und Kanada wüten, ist bei uns vergleichsweise geringer“, so Kratzer. Vielerorts sei die Bodenvegetation derzeit noch grün, was die Brandlast weiter mindert. Da die Verhältnisse in den verschiedenen Landschaftsräumen des Landkreises allerdings recht unterschiedlich sind, kann sich die Situation rasch ändern.

„Es ist wichtig, sich im Wald verantwortungsvoll zu verhalten und ein paar einfache Regeln zu beachten“, so Reinhold Kratzer. „Es ist beispielsweise von März bis Oktober absolut verboten, im Wald zu rauchen.“ Im Wald bestehe generell bei längerer Trockenheit (unabhängig vom Index) immer ein gewisses Risiko für einen Brand – und logischerweise je trockener es ist, desto mehr. Trockene Äste und Laub am Waldboden bieten einen potentiellen Brandherd. Und fast alle Waldbrände sind leider auf menschliches Handeln und Fahrlässigkeit zurückzuführen.

Häufig stellt sich in Zusammenhang mit der steigenden Waldbrandgefahr auch die Frage nach der Sperrungen von Grillplätzen. Reinhold Kratzer erläutert in diesem Zusammenhang, dass man in der generellen Sperrung aller Grillstellen im Wald keine Lösung sehe: „Die Erfahrung zeigt, dass die Verhältnisse innerhalb des Landkreises wegen lokaler Regenereignisse oder der Lage von Feuerstellen zu unterschiedlich ist, um generelle Verbote auszusprechen. Viele Grillstellen wurden in der Vergangenheit so angelegt oder saniert, dass bei einer ordnungsgemäßen Nutzung keine konkrete Gefahr für den Wald ausgeht.“ Ob eine Feuerstelle gesperrt wird oder nicht, liegt deshalb im Ermessen der einzelnen Waldbesitzer, die sich dazu mit den zuständigen Forstrevierleiter einzelfallweise abstimmen.

Grundsätzlich gilt, dass versucht wird, jede offizielle Grillstelle im Wald solange geöffnet zu lassen, wie diese aus forstfachlicher Sicht vertretbar ist. „Sollte eine oder mehrere Grillstellen in einem Waldgebiet dann doch gesperrt werden müssen, ist diese Sperrung zwingend zu beachten“, so der Appell von Kratzer.

Im Internet findet sich beim Deutschen Wetterdienst der bundesweite Waldbrandgefahrenindex (www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html#buehneTop). Auch die Tabelle der Wetterstationen für Baden-Württemberg ist öffentlich einsehbar; im Landkreis Böblingen schaut das Amt für Forsten auf die Wetterstation in Renningen.(www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html)

Das Amt für Forsten im Landratsamt Böblingen bittet alle Waldbesucher folgenden Regeln zu beachten:

  • Das gesetzliche Rauchverbot im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober ist zwingend einzuhalten.
  • Feuer machen ist nur an offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Besondere Vorsicht ist bei Wind geboten. Nicht erlaubt ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.
  • Das Feuer muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Sperrungen einzelner Grillstellen können zum Schutz des Waldes auch von den jeweiligen Waldbesitzern vorgenommen werden. Diese sind zu beachten.
  • Autos sollten nur auf ausgewiesenen und befestigten Parkplätzen abgestellt werden. Das Parken auf trockenen Grünstreifen und gemähten Flächen am Waldrand kann dazu führen, dass durch die heißen Katalysatoren der Untergrund Feuer fängt. (Insbesondere müssen beim Parken die Zufahrtswege zu den Wäldern frei sein – sie sind wichtige Rettungswege.)
  • Wer einen Waldbrand bemerkt, muss dies unverzüglich mit möglichst genauer Ortsangabe unter der Notrufnummer 112 melden!