Vergabeverfahren für das neue Wartbergbad in Pforzheim

Stadt reagiert auf Kritik der Architektenkammer

bei Georg Kost

Das GV-Verfahren ist rechtlich nicht zu beanstanden. Foto: Stadt Pforzheim Susanne Herrmann

PFORZHEIM, 19.12.2023 (pm) – Die Stadt Pforzheim reagiert mit großem Erstaunen auf das Schreiben der Architektenkammer bezüglich des gewählten VGV-Verfahrens für den Hallenbadzubau auf dem Wartbergbadgelände. „Das VGV-Verfahren ist rechtlich nicht zu beanstanden und wird durch die Vergabeverordnung für europaweite Verfahren geregelt“, so der Projektleiter Bäderentwicklung Lutz Schwaigert. Es habe sich also um eine europaweite Ausschreibung gehandelt.

„Den Eindruck eines unseriösen oder gar rechtlich zweifelhaften Vorgehens, der hier erweckt werden soll, weisen wir daher ausdrücklich zurück“, so Schwaigert weiter. Der Gemeinderat hatte sich bereits bei seinem Beschluss zur weiteren Bäderentwicklung im Januar 2020 entschieden, keinen städtebaulichen Wettbewerb für das neu zu bauende Hallenbad durchzuführen. Dies wurde dann in einem weiteren Beschluss im April 2023 bekräftigt. Stattdessen beschloss das Gremium, die Ausschreibung mittels eines Verhandlungsverfahrens nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb mit Lösungsvorschlägen (VGV-Verfahrens) durchzuführen. In diesem Zuge wurde die Verwaltung ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.

Schwaigert stellt weiterhin klar, dass das gewählte Verfahren nicht im stillen Kämmerlein ausgedacht wurde, sondern dass es selbstverständlich vorab rechtlich geprüft und für rechtmäßig befunden wurde. Für die Durchführung des Verfahrens hat sich die Stadt Pforzheim zudem renommierte Hilfe geholt. „Das Ergebnis gibt uns recht: Wir haben jetzt einen wirklich qualitativ wertvollen, ausgesprochen überzeugenden Entwurf für ein „Panoramabad“ vorliegen. Dieses Bad wird sich wunderbar ins Stadtbild einfügen und mit seiner überzeugenden Architektur schon von der Kernstadt aus sichtbar sein.“ Aus fünf sehr guten Entwürfen sei der passendste von einer Bewertungskommission ausgewählt worden. Für die vom Gemeinderat festgelegten Ziele sei das Verfahren bestens geeignet gewesen. Die Architektenkammer habe natürlich das Recht, ihre Sicht der Dinge dazustellen. Man müsse sich aber bewusst machen, dass es sich bei der Kammer um eine Interessenvertretung handele, deren Aufgabe es schon per se sei, sich für städtebauliche Wettbewerbe einzusetzen. „Die Stadt muss sich das aber nicht zu eigen machen, wenn es gute Gründe für eine andere Vorgehensweise gibt“, sagt der Projektleiter Bäderentwicklung. Dass das Verfahren rechtlich einwandfrei gewesen sei, zeige sich auch daran, dass keiner der ursprünglich 12 beteiligten Architekten sich über das Vorgehen der Stadt beschwert habe. „Niemand ist zur Vergabekammer gegangen, das Verfahren wurde nicht gerügt.“

Der Hauptgrund für das gewählte VGV-Verfahren war, dass es deutlich schneller ist. Ein städtebaulicher Wettbewerb hätte mindestens eine Zeitdauer etwa 13 Monaten beansprucht. Eine Verzögerung bei der Umsetzung sollte nach dem Willen des Gemeinderates jedoch vermieden werden. Gleiches galt für die Realisierung einer Investorenlösung, die unter Umständen einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten gefordert hätte. Die Entscheidung für ein Verhandlungsverfahren (§ 17 VgV) mit Lösungsvorschlägen war insofern folgerichtig, da dafür eine wesentlich kürzere Verfahrensdauer zwischen 8 und 10 Monaten angesetzt werden konnte und so ein schneller Baubeginn Anfang 2025 realistisch ist. Wenn alles läuft wie geplant, wird das Bad bereits Ende 2026/Anfang 2027 fertiggestellt sein.

Auch die Kritik an der Aufwandsentschädigung ist unberechtigt: Diese wurde mit juristischer Unterstützung abgestimmt, ihre Höhe nach einem für die erwartete Detailtiefe geschätzten Zeitaufwand berechnet. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Lösungsvorschläge keinen Vorentwurfscharakter besitzen sollten. Keines der 12 beteiligten Büros hatte hinsichtlich der Höhe der Aufwandsentschädigung Bedenken.