Unsichere Zeiten prägen Haushalt der Gemeinde Wimsheim

Konnexitätsprinzip: „Wer bestellt, bezahlt“ hat keine Gültigkeit mehr

bei Georg Kost

Im Rathaus Wimsheim blickt man mit Sorge in die Zukunft. Foto infopress24de.

WIMSHEIM, 20.03.2024 (rsr) –  Die unsichere Wirtschaftssituation, der Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Zinsentwicklung, die mit einer hohen Inflation umhergeht, haben den Haushalt der Gemeinde Wimsheim immer mehr im Griff.  Insbesondere die Problematik der Flüchtlingsunterbringung stellt die Kommune vor große Herausforderungen, wie Bürgermeister Mario Weisbrich bei der Gemeinderatssitzung am Montag hervorhob. Eine Krise jage die andere, was bleibt seien die Pflichtaufgaben der Kommune, mit mittlerweile begrenzten Haushaltsmitteln.

Es müsse ein Umdenken stattfinden, forderte der Rathauschef, vor dem Hintergrund der am 6. März diesen Jahres stattgefunden Bund-Länderkonferenz, die nichts Konkretes gebracht habe. Geblieben seien die Aufgaben der Kommunen, denen mittlerweile die Zeit davonläuft. Der Frust der Gemeinde und insbesondre bei Mario Weisbrich ist groß, auch weil die Kommunen, als die direkt Betroffenen der Asylpolitik, wieder nicht mit am Tisch saßen.
Auch monierte Mario Weisbrich, dass das in den 1990er Jahre gefeierte Konnexitätsprinzip, welches zum Schutz der Kommunen vor Aufgabenüberwälzungen übergeordneter staatlicher Ebenen, ausgerufen wurde, „Wer bestellt, bezahlt!“ keine Gültigkeit mehr habe.
Insbesondere der Problembereich Flüchtlingsunterbringung stelle die Gemeinde Wimsheim vor große Herausforderungen, führte Kämmerin Samara Della Ducata in ihrem umfassenden Zahlenwerk zum Haushaltsjahr 2024 auf. Größte Maßnahmen werden demnach das Baugebiet Breitlohweg/Falltor und der Bau der Unterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose im Pfadweg sein.

Grafik Gemeinde Wimsheim

Weitere wichtige Projekte sind der Umbau der Vereinsräume für die Erweiterung des Kindergartens und die Durchführung der Kanalsanierungen aus der Eigenkontrollverordnung. Das Planwerk 2024 geht von einem negativen ordentlichen Ergebnis von minus 523.914,85 Euro zum Jahresende aus. Erträge von insgesamt 9.132.409 Euro stehen Aufwendungen von 9.656.324 Euro gegenüber. Geschuldet sei dies unter anderem der erhöhten Kreisumlage (1.667,994 Euro) und den insgesamt inflationsbedingt deutlich gestiegenen Kosten.

Das Delta der zu erwirtschaftende Abschreibung (circa 801.700 Euro) und der entgegenstehenden aufgelösten Investitionszuwendungen und -beiträge (rund 175.200 Euro) beträgt in diesem Haushaltsjahr voraussichtlich 626.500 Euro. Nicht berücksichtigt seien hier jedoch die Beiträge aus dem Baugebiet Frischegrund II, da die Buchungen aus den Vorjahren noch nicht alle in der Anlagenbuchhaltung aktiviert werden konnten.

Auch wurde der Gemeinderat davon in Kenntnis gesetzt, dass bei der Betrachtung des Gesamtfinanzhaushalts, ein geringer Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts mit minus 102.298 Euro veranschlagt werden musste.

Da die im Haushaltsjahr 2023 eingeplante Kreditermächtigung von 3.120.000 Euro vollständig ausgenutzt wurde, ist im Jahr 2024 eine neue Ermächtigung über 3.908.000 Euro für den Bau der Flüchtlingsunterkunft vorgesehen. Ob diese dann tatsächlich zu tragen kommt, wird der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Es sei auch damit zu rechnen, dass die Gemeinde Wimsheim in diesem Jahr wohl letztmalig Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft von rund 234.000 Euro erhalten wird, so Kämmerin Samara Della Ducata.
Außerdem ist die kommunale Investitionspauschale mit circa 350.000 Euro angesetzt. Laut Steuerschätzung steigt in diesem Jahr die zu verteilende Masse des Einkommens- und des Umsatzsteueranteils der Gemeinde weiter an. Für die Gemeinde Wimsheim bedeutet das mit den neuen Schlüsselzahlen Einnahmen in Höhe von 2.847.000 Euro kalkuliert wird, was einem Anteil von 31,17 Prozent an den Gesamterträgen des Haushalts entspreche.

Grafik Gemeinde Wimsheim

Nach den Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer 2023 mit rund 2.920.000 Euro hat Kämmerin Samara Della Ducata die Einnahmen für 2024 auf 2.600.000 Euro festgeschrieben.
Als krisensichere Ertragsart wird die Grundsteuer eingestuft. Aktuell und im Vorgriff auf die Grundsteuerreform 2025 würde sich bei der Grundsteuer B abzeichnen, dass bei deren Umsetzung der Aufkommensneutralität der Hebesatz unter den Anrechnungshebesatz nach Paragraf 6 Finanzausgleichsgesetz gesenkt werden müsste. Dies sei bei der Grundsteuer A nach aktuellem Stand nicht der Fall.

Kita Wimsheim.Foto: infopress24.de

Nachdem zum 1. Januar 2024 die Gebühren für die Kinderbetreuung angepasst wurden, um näher an das Kostendeckungsziel von 20 Prozent (Kernzeit: 100 Prozent) zu rücken, sinke die Kostendeckung auf voraussichtlich auf 12 Prozent, da die Krippe um eine Gruppe reduziert wurde. Dennoch: Allein im Bereich der KiTa verbleibt unter Berücksichtigung aller weiteren Einnahmen wie Kostenerstattungen, Spenden und Landeszuweisungen ein Minus von 944.144 Euro bei der Gemeinde – dies entspricht bei durchschnittlich 120 betreuten Kindern einem Gemeindezuschuss von 7.868 Euro pro Kind.
Weitere große Posten bei den laufenden Ausgaben sind die Bewirtschaftungskosten (gesamt 536.100 Euro) sowie die Geschäftsausgaben (184.800 Euro). Der hohe Anstieg der Bewirtschaftungskosten ergäbe sich vor allem durch den deutlich gestiegenen Strompreis, der allein für eine Erhöhung um rund 58.000 Euro sorgt, so die Kämmerin.
Sofern man die Aufwendungen für Personal, Gebäudebewirtschaftung, Abschreibungen, Umlagen an Zweckverbände, Land und Kreis, Geschäftsausgaben, Zinsen sowie Steuern und Versicherungen addiert und als „Fixkosten“ annimmt, betragen diese 8.460.711 Euro.

Für weitere Anschaffungen, Unterhaltungsmaßnahmen, freiwillige Zuschüsse, Mitarbeiterschulungen, Materialbedarf der kommunalen Einrichtungen oder sonstige Dienstleistungen bleibt somit nur ein Bruchteil zur freien Verfügung übrig.
Für Unterhaltungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden sowie der Infrastruktur wurden im Haushalt insgesamt 294.500 Euro veranschlagt. Für den Erwerb und die Unterhaltung von beweglichem Vermögen wurden 16.100 Euro bereitgestellt.

Alles in allem sei die Gemeinde Wimsheim aktuell, wie auch alle anderen Gemeinden im Enzkreis, mit der Thematik Flüchtlingsunterbringung nicht nur finanziell enorm belastet.
Der Bau der Unterkunft am Pfadweg war im Haushaltsplan 2023 noch nicht vorgesehen und stellt nun fast 60 Prozent der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit dar.
Im Bereich der liquiden Mittel habe sich die Situation daher komplett verändert. Die Fortführung von bereits begonnenen Maßnahmen, wie etwa das Sanierungsprogramm Ortsmitte II, die geplanten Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahmen sowie die finanzielle Ausstattung der Zweckverbände entsprechend deren Finanzplanung sind im Finanzplanungszeitraum 2025 – 2027 bereits berücksichtigt.
Insgesamt sei ersichtlich, dass die zu bewältigenden Aufgaben in den nächsten Jahren nicht weniger werden – nicht zuletzt auch durch sich immer wieder anpassende gesetzliche Rahmenbedingungen und Verpflichtungen.
Obwohl der vorgelegte Haushalt 2024 ein Defizit im Ergebnishaushalt beinhalte, bleibe die Gemeinde Wimsheim weiter abundant, so Kämmerin Samara Della Ducata in ihren Ausführungen, denen die Ratsmitglieder einstimmig zustimmten.