LEONBERG/STUTTGART, 01.01.2024 (pm) – Zum 1. Januar 2024 hebt das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) die bestehenden Umweltzonen sowie das damit verbundene Fahrverbot für Fahrzeuge ohne grüne Plakette in Heidenheim, Heilbronn, Herrenberg und Leonberg/Hemmingen (regionale Umweltzone) auf. Zu diesem Zweck wurde der Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart – Teilpläne Heidenheim, Heilbronn, Herrenberg, Leonberg und Hemmingen – fortgeschrieben.
Die Luftqualität hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der Umweltzonen und weiterer ergriffener Maßnahmen in diesen Kommunen erfreulich verbessert. Das haben die laufenden Immissionsmessungen ergeben. Die Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid liegen nun deutlich unterhalb des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³. Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 werden flächendeckend in Baden-Württemberg bereits seit dem Jahr 2018 eingehalten.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hatte daher die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg gebeten, die Aufhebung der Umweltzonen zu prüfen. Aufgrund der positiven Immissionsentwicklungen kam das RPS zu dem Ergebnis, dass die Umweltzonen, die mit Fahrverboten in den betroffenen Gebieten einhergehen, nicht mehr verhältnismäßig sind.
Die Beschränkungen wird es daher ab 1. Januar 2024 in Heidenheim, Heilbronn, Herrenberg und Leonberg/Hemmingen nicht mehr geben. Bei Leonberg/Hemmingen handelt es sich um eine regionale Umweltzone, die beide Kommunen einschließt.
Das Lkw-Durchfahrtsverbot im Bereich Leonberg bleibt dagegen unverändert bestehen.
Hintergrundinformationen:
Die Umweltzonen wurden als Teil eines Maßnahmenbündels eingeführt, um die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid einzuhalten. Diese Maßnahmen müssen solange beibehalten werden, bis die Schadstoffkonzentrationen so niedrig sind, dass auch bei deren Aufhebung die Grenzwerte sicher eingehalten werden.
Bei einer sicheren Einhaltung der Grenzwerte über einen Zeitraum von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren wird eine Überprüfung der Umweltzone vorgenommen. Umweltzonen können aufgehoben werden, wenn gewährleistet ist, dass die Grenzwerte für die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid sicher eingehalten werden können, auch wenn die bisher noch „ausgesperrten“ Fahrzeuge wieder fahren dürften. Dies betrifft bei der Umweltzone nur Fahrzeuge, die keine grüne Plakette erhalten haben. Sie machen inzwischen einen nur noch sehr kleinen und vernachlässigbaren Teil der Fahrzeugflotte aus.
Das RPS folgt mit der Aufhebung der grünen Umweltzonen in den entsprechenden Kommunen den Vorgaben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, das auf die Verbesserung der Luftqualität im ganzen Land reagierte und die Voraussetzungen für die Aufhebung von Umweltzonen festgelegt hatte.