Straßenmeisterei startet Pflegemaßnahmen an Bäumen und Sträuchern  

„Wir schneiden nicht einfach drauflos“

bei Georg Kost

Sie schneiden nicht einfach munter drauflos, sondern aus gutem Grund und sehr gezielt.  Foto: enz/ Heinrich Elwert

ENZKREIS, 18.11.2023 (enz) – „Muss das wirklich sein?“ Diese Frage stellen Bürgerinnen und Bürgern immer wieder, wenn die Mitarbeiter der Straßenmeisterei des Enzkreises und der gemeindlichen Bauhöfe entlang von Straßen die Sträucher, Hecken und Bäume zurückschneiden. „Was auf den ersten Blick zu radikal wirken mag, ist bei genauerer Betrachtung eine erforderliche Unterhaltungs- oder Pflegemaßnahme“, erläutert dagegen der Leiter der Straßenmeisterei, Heinrich Elwert.
„Bevor wir loslegen, schauen wir, ob, wann und in welchem Umfang eine Maßnahme verhältnismäßig und erforderlich ist“, sagt Elwert. Dabei würden in jedem Einzelfall die Verkehrs- und Arbeitssicherheit gegen Umwelt- und Naturschutz abgewogen. Auch Lärm- und Sichtschutz würden berücksichtigt. „Wir schneiden nicht einfach munter drauflos; im Gegenteil: Wir schneiden aus gutem Grund und sehr gezielt“, fasst Elwert zusammen, der gemeinsam mit 13 der rund 40 bei der Straßenmeisterei beschäftigten Straßenwärter für die Pflege des Straßenbegleitgrüns auf insgesamt 525 Streckenkilometern an Kreis- und Landesstraßen verantwortlich ist.

Bei dem, was entlang dieser Straßen wächst, werde unterschieden zwischen Intensiv- und Extensivbereich. „Das ist ausschlaggebend für die Frage, wie oft wir dort Pflegemaßnahmen durchführen“, so der Fachmann. Zum Intensivbereich gehören Flächen, deren Bewuchs aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Wasserabflusses überwiegend niedrig und dicht zu halten sind, beispielsweise Bankette, Gräben, Mittelstreifen oder Rastplätze. Die Pflege im Extensivbereich, zum Beispiel an Böschungen, folgt laut Elwert standardisierten Plänen, mit denen die Einhaltung ökologischer Mindeststandards ebenso wie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden soll. Hier werden beispielweise straßennahe Bäume auf ihre Standsicherheit überprüft oder Sichtfelder freigehalten.

Bei etwa fünf Prozent der zu pflegenden Flächen handelt es sich um sogenannte Auswahlflächen: Bei ihnen steht der ökologische Wert etwa als Rückzugs- und Lebensraum für Pflanzen und Tiere oder als Baustein der Biotopverbundkonzepte im Vordergrund. Für diese Flächen werden mit Hilfe von Fachleuten aus dem Naturschutz. individuelle Pflegekonzepte entwickelt.

„Planbare größere Maßnahmen wie Baumfällungen oder Heckenschnitte sind grundsätzlich nur in der vegetationsarmen Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. März erlaubt“, betont Heinrich Elwert. Im Sommer dürften nur Maßnahmen zur Kronenpflege oder Pflegeschnitte zum Erhalt von alten Obstbäumen durchgeführt werden. „Ab Ende Februar werden wir also wieder seltener beim Baum- oder Strauchschnitt an den Straßenrändern zu sehen sein – und uns dann wieder verstärkt unseren anderen Aufgaben widmen: Der Beseitigung von Straßen- und Unfallschäden oder der Reinigung von Leitpfosten, Verkehrszeichen und Entwässerungsanlagen.