Sorgsamer Umgang mit Feuerwerk und Böllern

Stadt Leonberg ruft dazu auf Regeln einzuhalten 

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

LEONBERG, 31.12.2024 (pm) – Jahr für Jahr sind unsachgemäßer Gebrauch, Unkenntnis, Leichtsinn, Angeberei und Alkohol Ursache für teilweise schwere Verletzungen und erhebliche Sachschäden beim Abbrennen von Feuerwerk in Deutschland. Damit zum Jahreswechsel keine Unfälle passieren, sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
Sicherheitshinweise und Verbote beachten 
Der Verkauf von Feuerwerk der Klasse II ist in diesem Jahr von Samstag, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember, erlaubt. Raketen, Böller und Co. dürfen jedoch nur an Silvester und Neujahr gezündet werden. Vor der Benutzung – am besten schon am Nachmittag – sollten unbedingt die Gebrauchshinweise sorgfältig gelesen werden. An der aufgedruckten Zulassungsnummer, die mit den Buchstaben „BAM“ beginnt, ist zu erkennen, ob es sich um legale Feuerwerkskörper handelt. Vor dem Silvestertag sowie nach dem 1. Januar 2025 dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

Grundsätzlich ist es verboten pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie etwa Fachwerkhäusern zu zünden. Dieses gesetzliche Verbot ist in Paragraf 23 der 1. Sprengstoffverordnung geregelt. Auch für Minderjährige ist der Umgang mit Feuerwerkskörpern verboten.
Raketen sollten immer senkrecht abgeschossen werden. Wichtig ist außerdem ein sicherer Startplatz. Ideal für die Standsicherheit ist ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Auf gar keinen Fall sollten Feuerwerkskörper nach dem Zünden in der Hand behalten werden.
Bei der Verwendung von Batterie-, System- und Kombinationsfeuerwerken sind besondere Sicherheitsaspekte auf den jeweiligen Gebrauchsanweisungen zu beachten. Sie sollten nur auf entsprechend großzügigen Plätzen abgeschossen werden.
Auch andere größere Knallkörper wie Kanonenschläge müssen auf den Boden gelegt und dort gezündet werden, ehe man sich anschließend rasch entfernt. Auf Plätzen mit vielen Menschen ist unbedingt auf die Einhaltung des nötigen Sicherheitsabstandes zu achten. Von Feuerwerk, das trotz Zündung nicht knallt, sollte man grundsätzlich die Finger lassen. Die Gefahr ist groß, dass sie einige Zeit später doch noch zünden.

Artikel, die im Haus oder in der Wohnung verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke, sollten nur auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden. Dies gilt auch für Wunderkerzen. Türen und Fenster sollten geschlossen sein. Balkone eignen sich nicht zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Haustiere können durch die Knallerei Angst bekommen. Hunde gehören an die Leine und Katzen ins Haus.
Himmelslaternen sind aufgrund der hohen Brandgefahr in Deutschland grundsätzlich verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe. Für Notfälle gilt: 112 wählen.

Messer- und Waffenverbot bei öffentlichen Veranstaltungen 
In Deutschland gelten seit 31. Oktober dieses Jahres strengere Vorschriften im Umgang mit Waffen und Messern. Das geänderte Waffengesetz verbietet das Führen jeglicher Waffen und Messer – unabhängig von der Klingenlänge – auf einer Vielzahl öffentlicher Veranstaltungen und an bestimmten Orten.
So ist etwa das Mitführen von Messern und Waffen beim Besuch der Altjahrabendfeier auf dem Leonberger Marktplatz oder Kirchplatz in Eltingen nicht gestattet. Dies gilt für alle Gäste, egal ob es sich um Taschenmesser oder andere Gegenstände handelt.
Unabhängig von öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von sogenannten Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über zwölf Zentimetern in der Öffentlichkeit verboten.