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Feuerwerk

  • Ordnungsamt warnt

    bei Georg Kost 28. Dezember 2022

    PFORZHEIM, 28.12.2022 (pm) – Nachdem Silvesterfeuerwerk in den vergangenen beiden Jahren wegen der Corona-Pandemie verboten war, rechnet das städtische Ordnungsamt in diesem Jahr wieder mit stärkeren Aktivitäten. Durch die allgemeine Stabilisation der Corona-Situation und den Wegfall zahlreicher Einschränkungen sind größere Silvester-Feierlichkeiten wieder möglich, bei denen oft auch diverse Feuerwerkskörper eingesetzt werden.

  • Abbrennen von Feuerwerkskörpern

    bei Georg Kost 26. Dezember 2022

    WEIL DER STADT, 26.12.2022 (pm) – Nach dem Sprengstoffrecht, insbesondere der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ (1. SprengV) ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (aller Klassen – hierunter fällt auch das „normale“ Silvesterfeuerwerk) in unmittelbarer Nähe zu Reet- und Fachwerkhäusern verboten.

  • Ruhiger Jahreswechsel in Baden-Württemberg

    bei Georg Kost 30. Dezember 2021

    BADEN-WÜRTTEMBERG, 30.12.2021 (pm) – Es wird wieder ein stilleres Silvester geben zum Jahreswechsel 2021/22. In Baden-Württemberg dürfen aufgrund der Corona-Pandemie, wie auch in allen anderen Bundesländern, Böller und Raketen zu Silvester nicht verkauft werden. Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Außenhandelsstatistik mitteilt, wurden von Januar bis Oktober 2021 rund 13 Tonnen Feuerwerkskörper im Wert von 67 500 Euro in den Südwesten eingeführt. Das waren mengenmäßig 85 Prozent  weniger als im Vorjahreszeitraum: Von Januar bis Oktober 2020 wurden noch rund 85 Tonnen im Wert von 256 100 Euro importiert.

  • Corona wirkt sich erneut auf Silvester aus

    bei Georg Kost 28. Dezember 2021

    PFORZHEIM/NEUHAUSEN/ENZKREIS,  28.12.2021 (rsr) – Die Corona-Pandemie hat den Jahreswechsel erneut im Würgegriff. Wie schon an Silvester 2020, damals befand sich Deutschland im Lockdown, wird Silvester 2021/2022 eine stille Party werden. Seit dem 16. Dezember gilt die neue Corona-Verordnung. So gilt, dass zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, auf festgelegten Plätzen in Städten und Gemeinden Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt sind.

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