NEULINGEN/ENZKREIS/PFORZHEIM, 04.08.2024 (pol) – Unmittelbar nach Veranstaltungsbeginn einer sogenannten “Lesereise” wurde zur Verhinderung von Straftaten einer Person ein Aufenthaltsverbot für die Gemeinde Neulingen erteilt. Hierbei soll es sich um den rechtsextreme österreichischen Autor Martin Sellner gehandelt haben.
Wie im Vorfeld der Öffentlichkeit bekannt wurde, sollte am 3. August 24 im Bereich des Polizeipräsidiums Pforzheim eine Veranstaltung, eine sogenannte “Lesereise” durchgeführt werden. Bereits ab Bekanntwerden des Termins erfolgte ein stetiger und enger Austausch mit den jeweiligen Behörden und den Städten sowie Landkreisen des Präsidiums.
In enger Absprache mit der Gemeinde Neulingen wurde für die betreffende, in der Öffentlichkeit bekannte Person auf der Rechtsgrundlage des Polizeigesetzes Baden-Württemberg ein befristetes Aufenthaltsverbot für den Bereich der Gemeinde Neulingen erlassen. Die Aushändigung erfolgte am heutigen Abend unmittelbar nach Veranstaltungsbeginn des nicht öffentlichen Treffens im Zuge der Amtshilfe durch die Polizei. Der Gesetzgeber räumt der zuständigen Ortspolizeibehörde die Möglichkeit eines zeitlich und örtlich befristeten Aufenthaltsverbots ein, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird.
Die betreffende Person verließ im Anschluss den Veranstaltungsraum und kam der Verfügung nach. Weitergehende Teilnehmer blieben zu Teilen vor Ort. Im Einsatz waren Kräfte der Schutz- und Kriminalpolizei des Präsidiums Pforzheim und des Polizeipräsidiums Einsatz.
In der Pforzheimer Innenstadt wurde in der Zeit von 17.30 bis 18.00 Uhr eine angemeldete Versammlung abgehalten. Diese verlief friedlich und zählte in der Spitze rund 70 Teilnehmer.