
Die Nagold bei Bad Liebenzell. Archivfoto infopress24.de
KREIS CALW, 14.05.2025 (pm) – Die Wasserstände beziehungsweise Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis sind aufgrund der bisher trockenen Witterung auf kritische Werte gesunken. Die mittelfristigen Wetterprognosen gehen nur von geringen Niederschlägen aus. Die Wasserstände und Abflüsse könnten deshalb in den kommenden Monaten noch niedriger ausfallen. Durch die Erhöhung der Wassertemperatur in den Sommermonaten kann es in Folge dessen zu kritischen Zuständen für Fische und Kleinlebewesen in den Gewässern kommen. Wasserentnahmen aus den Gewässern verschärfen die Situation zusätzlich. Die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz des Landratsamtes Calw weist daher darauf hin, dass Wasserentnahmen nur unter den im Wassergesetz Baden-Württemberg geregelten Voraussetzungen durchgeführt werden dürfen.
Demnach ist das Schöpfen von Wasser lediglich mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen zulässig. Das Entnehmen in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau ist ebenfalls erlaubt. Die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen durch Abpumpen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dafür eine Entnahmeerlaubnis des Landratsamtes als untere Wasserbehörde vorliegt. Auch Inhaber derartiger Erlaubnisse werden gebeten, mit Rücksicht auf die Trockenheit nur sparsam Wasser zu entnehmen. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, beispielsweise zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Das Landratsamt Calw appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) zu unterlassen bzw. auf ein Minimum zu beschränken.
Sollte sich die derzeitige Situation in den Gewässern des Landkreises verschärfen und die Gefährdung der Tier- und Pflanzenwelt weiter zunehmen, ist eine Einschränkung der Wasserentnahme durch Erlass einer Allgemeinverfügung unabwendbar.