
Neuhausen stimmt über Wahlsystem per Bürgerentscheid ab. Foto: Georg Kost
NEUHAUSEN, 09.03.2026 (rsr) – Der Bürgerentscheid über die Zukunft der unechten Teilortswahl in der Gemeinde Neuhausen hat am Sonntag ein klares, zugleich differenziertes Ergebnis hervorgebracht. In der Gesamtgemeinde sprach sich eine Mehrheit der Abstimmenden für die Abschaffung des bisherigen Wahlsystems aus. Gleichzeitig zeigt das Ergebnis deutliche Unterschiede zwischen den vier Ortsteilen: Während im Kernort Neuhausen eine klare Zustimmung zur Abschaffung vorherrschte, votierten die Wählerinnen und Wähler in Hamberg, Schellbronn und Steinegg mehrheitlich für den Erhalt der bisherigen Regelung.
Mit dem Ergebnis des Bürgerentscheids soll die unechte Teilortswahl bei künftigen Gemeinderatswahlen in Neuhausen nicht mehr angewendet werden. Zugleich verdeutlicht das Abstimmungsverhalten, dass ortsteilbezogene Perspektiven innerhalb der Gesamtgemeinde weiterhin eine wichtige Rolle spielen.
Bürgerentscheid parallel zur Landtagswahl
Insgesamt nutzten 2958 Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, um über die Zukunft des Wahlsystems in Neuhausen zu entscheiden. Der Bürgerentscheid wurde parallel zur Landtagswahl durchgeführt, sodass die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmzettel abgaben.
Die auf dem Abstimmungszettel formulierte Frage zielte darauf ab, ob die unechte Teilortswahl abgeschafft werden soll. Ein „Ja“ bedeutete Zustimmung zur Abschaffung, ein „Nein“ stand für die Beibehaltung des bisherigen Systems.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses am Montagabend im Rathaus. Foto: Georg Kost
Das vorläufige Ergebnis lag nach Abschluss der Auszählung am Sonntagabend gegen 21.38 Uhr vor. Die Gemeinde veröffentlichte die Resultate zunächst auf ihrer Internetseite und auf ihren Sozial Media-Kanälen, während die offizielle Bekanntgabe erst am heutigen Montagabend im Rathaus durch Bürgermeisterin Sabine Wagner, erfolgt.
Mehrheit für die Abschaffung
Insgesamt stimmten 1604 Bürgerinnen und Bürger für die Abschaffung der unechten Teilortswahl. Das entspricht einem Anteil von 54,2 Prozent der abgegebenen Stimmen. Gegen die Abschaffung votierten 1354 Wählerinnen und Wähler beziehungsweise 45,8 Prozent.
Für die Gültigkeit des Bürgerentscheids war ein Zustimmungsquorum 848 Stimmen erforderlich. Dieses wurde deutlich übertroffen.
Von den abgegebenen Stimmen waren 2958 gültig, was einem Anteil von 98 Prozent entspricht. 60 Stimmen beziehungsweise zwei Prozent wurden als ungültig gewertet. Die Wahlbeteiligung lag bei 71,2 Prozent.
Unterschiedliche Ergebnisse in den Ortsteilen
Auffällig sind die deutlich voneinander abweichenden Ergebnisse in den einzelnen Ortsteilen.
Im Ortsteil Neuhausen sprach sich eine klare Mehrheit für die Abschaffung aus. 450 Wählerinnen und Wähler beziehungsweise 67,9 Prozent stimmten für das „Ja“, während 213 Stimmen beziehungsweise 32,1 Prozent für den Erhalt der bisherigen Regelung abgegeben wurden.
In Hamberg zeigte sich ein anderes Bild. Dort votierten 284 Wahlberechtigte beziehungsweise 61,7 Prozent gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl. Für die Abschaffung sprachen sich 176 Wählerinnen und Wähler aus, was einem Anteil von 38,3 Prozent entspricht.
Auch in Schellbronn überwog die Unterstützung für das bestehende System. 304 Stimmen beziehungsweise 57,1 Prozent entfielen auf den Erhalt der Regelung, während 228 Wählerinnen und Wähler beziehungsweise 42,9 Prozent für eine Abschaffung votierten.
Ein ähnliches Ergebnis ergab sich auch im Ortsteil Steinegg. Dort stimmten 166 Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise 56,3 Prozent für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl. 129 Stimmen beziehungsweise 43,7 Prozent sprachen sich für deren Abschaffung aus.
Briefwahl stärkt Abschaffungsbefürworter
Ein deutlich stärkeres Votum für die Abschaffung zeigte sich in der Briefwahl. Im Briefwahlbezirk 01 stimmten 402 Wahlberechtigte beziehungsweise 68,4 Prozent für die Abschaffung der unechten Teilortswahl, während 186 Stimmen beziehungsweise 31,6 Prozent dagegen abgegeben wurden.
Im Briefwahlbezirk 02 fiel das Ergebnis knapper aus. Dort votierten 219 Wählerinnen und Wähler beziehungsweise 52,1 Prozent für die Abschaffung, während 201 Stimmen beziehungsweise 47,9 Prozent den Erhalt des Systems unterstützten.
Gemeinderat überließ Entscheidung bewusst den Bürgern
Der Gemeinderat hatte im Vorfeld bewusst auf eine Empfehlung verzichtet. Ziel war es, die Entscheidung ohne politische Einflussnahme vollständig in die Hände der Bürgerschaft zu legen.
Zur Vorbereitung der Abstimmung organisierte die Gemeinde einen Informationsabend, bei dem die bekannten Vor- und Nachteile der unechten Teilortswahl ausführlich dargestellt wurden.
Wahlsystem mit garantierter Repräsentation der Ortsteile
Die unechte Teilortswahl sieht eine Aufteilung der Gemeinde in Wohnbezirke vor, die den jeweiligen Ortsteilen entsprechen. Jedem Ortsteil wird dabei eine festgelegte Mindestzahl an Sitzen im Gemeinderat garantiert.
In Neuhausen bedeutet dies derzeit mindestens sechs Sitze für den Ortsteil Neuhausen, fünf Sitze für Schellbronn sowie jeweils drei Sitze für Hamberg und Steinegg.
Durch sogenannte Ausgleichssitze kann sich die tatsächliche Größe des Gemeinderats erhöhen. Obwohl die Hauptsatzung 17 Sitze vorsieht, umfasst das Gremium aktuell 23 Mitglieder.
Ergebnis spiegelt weiterhin starkes Ortsteildenken
Der Bürgerentscheid zeigt ein differenziertes politisches Meinungsbild innerhalb der Gemeinde. Während sich der Kernort Neuhausen klar für die Abschaffung der unechten Teilortswahl aussprach, bevorzugen die drei anderen Ortsteile mehrheitlich weiterhin das bisherige System.
Damit wird sichtbar, dass Fragen der politischen Repräsentation der einzelnen Ortsteile auch mehr als fünf Jahrzehnte nach der Gemeindereform weiterhin eine Rolle spielen. Zugleich macht das Ergebnis deutlich, dass die Einschätzungen über die tatsächliche Stimmungslage innerhalb der Bürgerschaft im Vorfeld der Abstimmung teilweise deutlich auseinanderlagen.
Kommentar zum Bürgerentscheid in Neuhausen von Georg Kost
Mehrheit entscheidet – doch die Ortsteile mahnen zur Aufmerksamkeit
Der Bürgerentscheid über die Zukunft der unechten Teilortswahl in der Gemeinde Neuhausen hat ein klares formales Ergebnis hervorgebracht – politisch eindeutig ist die Lage damit jedoch noch lange nicht. Zwar sprach sich in der Gesamtgemeinde eine Mehrheit der Abstimmenden für die Abschaffung des bisherigen Wahlsystems aus. Gleichzeitig zeigt der Blick in die Ortsteile ein deutlich differenzierteres Bild, das kommunalpolitisch nicht übergangen werden sollte.Mit 54,2 Prozent Zustimmung zur Abschaffung ist die Entscheidung eindeutig genug, um rechtlich und politisch umgesetzt zu werden. Das erforderliche Zustimmungsquorum wurde deutlich überschritten, die Wahlbeteiligung von über 71 Prozent unterstreicht zudem das große Interesse der Bürgerschaft an dieser Frage. Rein demokratisch betrachtet ist das Ergebnis damit legitim und verbindlich.
Doch gerade in einer Flächengemeinde wie Neuhausen lohnt sich ein genauer Blick hinter die Gesamtzahl. Während sich im Kernort Neuhausen eine klare Mehrheit für die Abschaffung der unechten Teilortswahl aussprach, votierten die Wählerinnen und Wähler in den Ortsteilen Hamberg, Schellbronn und Steinegg mehrheitlich für deren Erhalt. Dort scheint das Bedürfnis nach einer garantierten ortsteilbezogenen Repräsentation im Gemeinderat weiterhin stark ausgeprägt zu sein.
Dieses Ergebnis wirft zwangsläufig eine Frage auf, die über die formale Entscheidung hinausgeht: Werden sich die Bürgerinnen und Bürger in den kleineren Ortsteilen auch künftig ausreichend im Gemeinderat vertreten fühlen, wenn das bisherige System entfällt?
Die unechte Teilortswahl war ursprünglich genau für diesen Zweck geschaffen worden – als politisches Instrument, um nach der Gemeindereform den einzelnen Ortsteilen eine verlässliche Stimme im kommunalen Entscheidungsprozess zu sichern. Mindestmandate sollten gewährleisten, dass auch kleinere Ortsteile nicht in der Mehrheitslogik einer Gesamtgemeinde untergehen.
Mit der Abschaffung dieses Systems entfällt künftig diese strukturelle Garantie. Befürworter argumentieren, dass moderne Kommunalpolitik nicht mehr entlang alter Ortsteilgrenzen gedacht werden müsse und dass ein einheitliches Wahlsystem demokratischer und transparenter sei. Kritiker hingegen befürchten, dass insbesondere kleinere Ortsteile langfristig an politischem Gewicht verlieren könnten.
Der Bürgerentscheid zeigt nun deutlich: Diese Sorge ist in Teilen der Gemeinde Neuhausen real vorhanden. Hamberg, Schellbronn und Steinegg haben mehrheitlich signalisiert, dass sie an der bisherigen Absicherung ihrer politischen Repräsentation festhalten würden. Dieses Votum ist zwar in der Gesamtgemeinde überstimmt worden – politisch ignorieren lässt es sich dennoch nicht.
Gerade deshalb wird es künftig stärker als bisher auf die Verantwortung der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ankommen. Ohne die institutionelle Absicherung der unechten Teilortswahl muss sich in der politischen Praxis zeigen, ob alle Ortsteile weiterhin angemessen berücksichtigt werden. Repräsentation entsteht dann nicht mehr automatisch über Wahlrechtssysteme, sondern über politisches Verhalten, Sensibilität und Ausgewogenheit.
Der Bürgerentscheid hat also nicht nur eine Wahlrechtsfrage beantwortet. Er hat zugleich sichtbar gemacht, dass das Thema Ortsteilidentität in Neuhausen weiterhin eine Rolle spielt. Für den Gemeinderat beginnt damit eine neue Phase kommunalpolitischer Verantwortung: Die Abschaffung der unechten Teilortswahl darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Ortsteile künftig weniger gehört fühlen.
Die Mehrheit hat entschieden. Doch das Ergebnis erinnert daran, dass kommunale Demokratie mehr ist als eine Zahl unter dem Strich. Sie lebt davon, dass sich alle Teile einer Gemeinde in den Entscheidungen wiederfinden. Genau daran wird sich künftig messen lassen müssen, ob die Entscheidung von heute langfristig auch politisch trägt.
