Neue Sportförderrichtlinie im Enzkreis

bei Georg Kost

Finanzdezernent Frank Stephan und Svendia Strauß vom Amt für Bildung und Sport machen den Sportvereinen im Enzkreis ein faires Angebot: Beim Kauf eines fair hergestellten und gehandelten Sportballes gibt es pro Ball 5 Euro Zuschuss in die Vereinskasse. (enz / Foto: Stefanie Frey)

ENZKREIS, 07.02.2021 (pm) – Sehr zum Leidwesen vieler Menschen ist derzeit aufgrund der Pandemie Sport im Verein – mit Ausnahme des Profibereichs – leider nicht möglich. Doch sobald es wieder losgehen kann, dürfen sich die Verantwortlichen in den Vereinsvorständen im Enzkreis auf eine neu ausgestaltete Sportförderrichtlinie freuen. Noch im Dezember 2020 hatte der Kreistag grünes Licht für die ab Januar dieses Jahres geltenden Neuregelungen gegeben.

Angepasst wurden beispielsweise die Sätze zur Förderung des Leistungs- und Wettkampfsports. Der Enzkreis gewährt künftig allen Sportlern, die sich für Deutsche Meisterschaften, Europa- und Weltmeisterschaften oder Olympische Spiele qualifiziert haben, auf Antrag nachträglich einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent zu den Fahrtkosten bis zu einem Maximalbetrag von jährlich 1.000 Euro pro Einzelsportler beziehungsweise 5.000 Euro pro Mannschaft.
Auch die Stiftung zur Förderung des Leistungs- und Wettkampfsports in der Region Pforzheim, Enzkreis und Calw erhält einen jährlichen Betrag von 2.600 Euro, um junge Sporttalente zu fördern.

Damit Vereine auf qualifiziertes Personal bauen können, bezuschusst der Kreis außerdem die Ausbildung von Trainern und Übungsleitern mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro zu den nachgewiesenen Ausbildungskosten für Trainerassistenten, Trainer C, Übungsleiter C und Jugendleiter mit JL-Lizenz.

Finanziell deutlich besser ausgestattet wird ab sofort auch der Sportkreis Pforzheim Enzkreis e.V. Der jährliche Zuschuss an diese Institution erhöht sich von bisher 10.000 auf nunmehr 15.000 Euro. Und auch die Zuwendungen bei Jubiläen wurden nach oben angehoben; gestaffelt nach der Dauer des Vereinsbestehens.

Außerdem setzt der Enzkreis noch einen neuen Schwerpunkt: „Die Förderung der Vereinsarbeit wird um die Bezuschussung des Gesundheits-, Senioren- und Behindertensports erweitert“, erklärt Finanzdezernent Frank Stephan, in dessen Zuständigkeit der Bereich Bildung und Sport fällt. „Zukünftig werden damit auch inklusive Sportgruppen und Kooperationen von Sportvereinen mit Schulen, Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe oder vergleichbaren Einrichtungen gefördert“, so Stephan weiter. „Gesundheits-, Senioren- und Behindertensportgruppen in Sportvereinen fördern Mobilität, selbständige Lebensführung und soziale Teilhabe für kranke, ältere und behinderte Menschen. Für diese wichtige Aufgabe gibt es daher nun jährlich 20 Euro pro Mitglied in einer Gesundheits-, Senioren-, oder Behindertensportgruppe extra in die Vereinskasse.“ Grundvoraussetzung sind mindestens 20 Trainingseinheiten im Jahr.

Sämtliche Zuschussanträge sind beim Amt für Bildung und Sport des Landratsamtes Enzkreis bis spätestens 1. März des Folgejahres zu stellen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, bei verspäteter Antragstellung wird kein Zuschuss gewährt. Förderkriterium ist der Vereinssitz im Enzkreis. Bei behinderten Sportlerinnen und Sportlern ist eine Vereinszugehörigkeit im Sinne der Zuwendungsvoraussetzung nicht erforderlich; es genügt, wenn der Wohnort im Enzkreis liegt. Weitere Informationen gibt es beim Amt für Bildung und Sport (E-Mail Bildung.und.Sport@enzkreis.de ; Telefon 07231 308-9147).

„Für 2021 haben wir noch einen besonderen Bonus beschlossen“, verkündet Stephan: „Fair Play ist im Sport eine Selbstverständlichkeit. Doch im Sinne der Agenda 2030 sollte der Sport heutzutage nicht nur fair, sondern auch nachhaltig sein. Entsprechend erhalten alle Enzkreis-Sportvereine in diesem Jahr beim Kauf eines fair hergestellten und gehandelten Sportballes für den Vereinssport fünf Euro Zuschuss pro Ball“, verspricht der Finanzdezernent in der Hoffnung, dass möglichst viele diesen Ball im wahrsten Sinne des Wortes aufgreifen.