Neue Corona-Verordnung Sport

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

KARLSRUHE/STUTTGART, 23.02.2022 (pm) –  Die Landesregierung hat eine neue CoronaVO sowie eine neue CoronaVO Sport verkündet. Ab dem heutigen Mittwoch gelten neue Grenzwerte für den Stufenplan.
Demnach befindet sich Baden-Württemberg ab sofort in der Warnstufe, welche eine 3G-Regelung für den Amateursport mit sich bringt.
Die klare und einheitliche Botschaft für den Sport in der Warnstufe lautet: 3G. Ab dem heutigen Mittwoch, 23. Februar 2022, gilt für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc.) die 3G-Regelung, drinnen wie draußen. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können mit einem Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

Hallensport in den Ferien: Tests für nicht-immunisierte Schüler*innen
Für Schüler*innen unter 18 Jahren gibt es weiterhin einer Ausnahme: Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden, genügt der Nachweis über den Schülerstatus, zum Beispiel über einen Schülerausweis. In den anstehenden Faschingsferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen für den Hallensport und die Kabinennutzung allerdings einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen – dieser kann auch unter Aufsicht eines volljährigen Vereinsvertreters vor Ort als Selbsttest durchgeführt werden.

Zuschauer*innen, Maskenpflicht und Hygienekonzept
In geschlossenen Räumen ist nun eine maximale Auslastung von 60 Prozent bei nicht mehr als 6.000 Personen erlaubt. Im Freien liegt die Grenze bei maximal 75 Prozent und 25.000 Personen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.
In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Betreiber*innen von Sportstätten bzw. Veranstalter*innen von Sportveranstaltungen müssen weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzept erstellen. Dieses muss folgende Punkte beinhalten: die Umsetzung der Abstandsempfehlung, Zutrittskontrollen und der Maskenpflicht, die Regelung von Personenströmen, die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, eine rechtzeitige und verständliche Information über die geltenden Hygienevorgaben.

Spielbetrieb: Sonderregelungen bei Nichtantritt entfallen
Ende November hatte der Verbandsvorstand beschlossen, dass bei Nichtantritt einer Mannschaft in der Alarmstufe im Regelfall keine Geldstrafen durch die Sportgerichte verhängt werden sollen. Mit der Rückkehr in die Warnstufe entfällt diese Sonderregelung. Des Weiteren tritt die Regelung, wonach bei dreimaligem Nichtantritt eine Mannschaft aus der Wertung genommen wird, wieder in Kraft. Nichtantritte während der Warnstufe werden also angerechnet.