BADEN-WÜRTTEMBERG, 06.04.2023 (pm) – Nach der Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes Anfang März entfallen mit Ablauf des 7. April 2023 auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Zuletzt mussten grundsätzlich alle Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen FFP2-Masken tragen. Das Gleiche galt für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken.
Corona-Verordnung
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STUTTGART, 23.02.2023 (pm) – Baden-Württemberg plant, zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufzuheben. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause.
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BADEN-WÜRTTEMBERG, 25.01.2023 (pm) – Mit einer Änderung der Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg ab dem 31. Januar 2023 die Maskenpflicht unter anderem im öffentlichen Personennahverkehr sowie für Personal in Arztpraxen. Das baden-württembergische Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, 24. Januar 2023, einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt.
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BADEN-WÜRTTEMBERG, 16.09.2022 (pm) – Nachdem auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, soll es in Baden-Württemberg ab 1. Oktober 2022 eine neue Corona-Verordnung geben. An den bisherigen Regeln soll sich jedoch zunächst nichts ändern. Das Land behält aber die Infektionslage weiter genau im Blick.
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BADEN-WÜRTTEMBERG, 02.05.2022 (pm) – Auch Baden-Württemberg ändert die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Künftig beträgt die Isolation für positiv getestete Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige entfällt vollständig.
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WIMSHEIM, 16.04.2022 (pm) – Der Männergesangverein Wimsheim teilt in der Funktion als koordinierender Verein 2022 für die Wimsheimer Vereine / Vereinigungen mit, dass sich die Gemeinschaft der Vereine einhellig darauf verständigt hat, im Jahr 2022 kein Straßenfest durchzuführen. Es war ein langwieriger Beratungsprozess und die Vereine haben es sich wahrlich nicht einfach gemacht, nach der langen coronabedingten Zwangspause nun erneut eine negative Entscheidung zu treffen.
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KARLSRUHE/STUTTGART, 01.4.2022 (pm) – Am kommenden Sonntag, den 3. April, laufen in Baden-Württemberg die Corona-Verordnungen aus. Somit entfallen auch die besonderen Einschränkungen für den Sportbetrieb. Es gilt dann keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen mehr, die Zugangsbeschränkungen (bisher 3G-Regelung) zu Sportstätten entfallen.
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BADEN-WÜRTTEMBERG, 18.03.2022 (pm) – Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.
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TIEFENBRONN, 06.03.2022 (rsr) – Knapp 200 Kritiker der Corona-Maßnahmen demonstrierten am Sonntag in Tiefenbronn. Wie die Polizei mitteilte, war die Demo ordnungsgemäß angemeldet und begann um 14 Uhr, an der Gemmingenhalle. Ursprünglich war als Treffpunkt der Parkplatz beim Sportplatz vorgesehen. Da dort allerdings ein Fußballspiel stattfand, wurde die Auf- und Abschlusskundgebung auf den Parkplatz bei der Tiefenbronner Festhalle verlegt.
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KARLSRUHE/STUTTGART, 23.02.2022 (pm) – Die Landesregierung hat eine neue CoronaVO sowie eine neue CoronaVO Sport verkündet. Ab dem heutigen Mittwoch gelten neue Grenzwerte für den Stufenplan. Demnach befindet sich Baden-Württemberg ab sofort in der Warnstufe, welche eine 3G-Regelung für den Amateursport mit sich bringt.