TIEFENBRONN-LEHNINGEN, 29.04.2024 (rsr) – Anwohner im Tiefenbronner Ortsteil Lehningen haben am Samstagabend gegen 21.15 Uhr eine Drohne entdeckt, die über ihr Anwesen flog.
Erster Gedanke war, dass Einbrecher das Haus und eine Firma an der Steinegger Straße ausbaldowern wollten.
Der Vorfall wurde der Polizei gemeldet, die sich daraufhin selbst ein Bild am Ort des Geschehens machte.
Festgestellt werden konnte allerdings nichts, weshalb die Beamten unverrichteter Dinge den Einsatzort verließen.
Kurz danach, gegen 22.15 Uhr wurde abermals ein Fluggerät am Nachhimmel gesichtet.
Der betroffene Anwohner jedenfalls hat die Nachbarschaft von diesem Vorfall informiert und zur Vorsicht geraten.
Von Gesetzeswegen ist genau geregelt, wie mit Fluggeräten im Luftraum umzugehen ist.
So gibt es klare Verbotszonen für Hobbypiloten. Dazu zählen Bereiche, die bereits durch die Luftverkehrsverordnung untersagt sind, etwa Autobahnen und Bundesstraßen, Flughäfen oder Krankenhäuser. Auch 100 Meter über oder seitlich von Menschenansammlungen und Plätzen, an denen Polizei- oder Krankenwageneinsätze stattfinden, sind die Geräte verboten.
Bei Wohngrundstücken gilt: Drohnen mit mehr als 250 Gramm und solche, die Ton- und Bildaufnahmen machen können, dürfen hier nur mit Zustimmung aller Bewohner fliegen. Auch für die Aufnahmen ist die ausdrückliche Erlaubnis der Anwesenden erforderlich. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Wer dagegen verstößt, dem drohen Geldstrafen und im schlimmsten Fall Freiheitsentzug.