Müllsünder müssen mit Bußgeldern rechnen

Illegale Müllablagerung ist kein Kavaliersdelikt

bei Georg Kost

Chaotische Zustände am ASB-Containerstandort „Im Feldle“. Foto Stadt Calw

CALW, 28.09.2022 (pm) – Der Zustand am ASB-Containerstandort „Im Feldle” in Calw ist immer wieder chaotisch – und beim städtischen Ordnungsamt und bei der Bußgeldbehörde des Landratsamts (LRA), die dem entgegenwirken, bekannt. Das Ordnungsamt bittet nun BürgerInnen um Unterstützung, um die Müllsünder verstärkt zu ermitteln. Denn: Es handelt sich hier nicht um einen Kavaliersdelikt.

Foto: Stadt Calw

Achtlos vor die Container geworfene Kleider, nicht entsorgte Müllsäcke und sogar eine Babyschale sind beispielsweise Fundstücke, die „Im Feldle” immer wieder für ein erschreckendes Bild sorgen. „Tatsächlich ist dort jede Woche ein Chaos“, sagt Irene Stamer, Leiterin Abteilung Öffentliche Ordnung bei der Stadt Calw. Illegale Müllablagerungen wie dort sind leider kein Einzelfall, auch in anderen Stadtteilen und Straßen der Hessestadt finden sich solch wilder Müll, der die Stadtverwaltung und den Städtischen Bauhof immer wieder beschäftigt.

Kann ein Verursacher unerlaubter Müllablagerungen ermittelt und ihm die Tat nachgewiesen werden, muss er wegen dieser Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld rechnen. „Ordnungswidrigkeiten wie diese werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verfolgt“, erklärt Irene Stamer. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Landratsamts Calw. Bei der dortigen Bußgeldbehörde gehen immer wieder Meldungen, wie beispielsweise Anzeigen der Calwer Stadtverwaltung und des Bauhofs oder von der Polizei, ein.

Foto: Rosemarie Hettich

„Wenn wir solche Meldungen bekommen, wird ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet“, erklärt Heike Martinek, Teamleitung Ordnungswidrigkeiten des Bereichs Ordnung, Recht und Fahrzeugwesen beim LRA. Für Müllsünder, denen die Tat nachgewiesen werden kann, gibt es dann einen Bußgeldbescheid. Welcher Betrag Müllsündern droht, wird auf Grundlage des Bußgeldkatalogs Umwelt Baden-Württemberg bemessen. Denn dieser hält die Regelbußen für die Bereiche, wie zum Beispiel Abfallentsorgung, fest. Die Art des illegal entsorgten Mülls und die Menge, wie viel und wo es illegal abgelagert worden ist, spielen bei der Höhe des Bußgelds auch eine entscheidende Rolle.

Ordnungswidrigkeiten wie im Wald abgelagerte Altreifen würden höher bestraft, weil es sich um eine Umweltgefährdung handelt, erklärt Heike Martinek. Nach wie vor gibt es besonders rücksichtslose Menschen, die einfach alles in die Natur kippen, was sie loswerden wollen. Aber zum Glück bleiben sie in vielen Fällen eben nicht anonym, weil sie jemand gesehen hat oder weil man über ihre Spuren im Abfall auf die Müllsünder kommt. Und dann wird es ungemütlich für den Geldbeutel.

Bitte bedenken Sie: Müll, der in der Natur landet, bleibt dort schlimmstenfalls jahrelang liegen. Als Beispiel, eine weggeworfene Dose bräuchte 500 (!) Jahre, um zu verrotten. Zigarettenkippen brauchen rund zwei bis sieben Jahre, ein Taschentuch ein bis fünf Jahre.
Wer also Müllsünder auf frischer Tat ertappt und das meldet, kann dazu beitragen, dass langfristig die Umwelt entlastet und die Ordnungswidrigkeit auch bestraft wird.