Mordermittlungen im Enzkreis

Haftbefehl und Durchsuchungen

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

NEUENBÜRG/ENZKREIS, 03.04.2026 (pol) – Nachdem bereits berichtet wurde, dass am Morgen des 25. Februar 2026 ein lebloser Mann aus dem Enzkreis in einem geparkten Fahrzeug in Neuenbürg aufgefunden wurde, gehen die Ermittlungsbehörden von einem Tötungsdelikt aus. Seitdem ermittelt die Sonderkommission „Motor“ gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft in Pforzheim intensiv in dem Verfahren und ist bislang hunderten Spuren nachgegangen.

Am Morgen des 1. April 2026 wurden mehrere Durchsuchungsbeschlüsse sowie ein Haftbefehl vollstreckt, die vom zuständigen Amtsgericht Pforzheim erlassen worden waren. Insgesamt wurden sechs Objekte in Neuenbürg sowie ein Objekt in Pforzheim durchsucht. Ziel der Maßnahmen in Wohn- und Geschäftsgebäuden war das Auffinden von Beweismitteln sowie die Sicherung möglicher Spuren. Die sichergestellten Gegenstände werden nun ausgewertet und kriminaltechnisch untersucht.
An den koordinierten Maßnahmen waren mehrere Dutzend Beamte des Polizeipräsidiums Pforzheim beteiligt. Unterstützung erhielten sie von Spezialkräften des Polizeipräsidiums Einsatz.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – erließ das Amtsgericht Pforzheim einen Haftbefehl wegen Mordes gegen einen 40-jährigen Tatverdächtigen. Die Festnahme erfolgte ebenfalls in den Morgenstunden durch Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz in Neuenbürg. Noch am selben Tag wurde der Mann dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Pforzheim vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Der 40-Jährige befindet sich inzwischen in einer Justizvollzugsanstalt.

Die Ermittlungen der Sonderkommission „Motor“ und der Staatsanwaltschaft dauern weiterhin an, insbesondere zum Tatmotiv und zum konkreten Tatgeschehen. Zwischen dem Geschädigten und dem Tatverdächtigen bestand nach bisherigen Erkenntnissen eine Vorbeziehung. Weitere Auskünfte können aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens derzeit nicht gemacht werden.

Zeugen können der Sonderkommission „Motor“ weiterhin anonym Hinweise übermitteln. Auf der Internetseite der Polizei Baden-Württemberg steht dafür das anonyme Hinweisportal Business Keeper Monitoring System (BKMS®) zur Verfügung.