Die Stadt Pforzheim hat mit der Mietspiegelbefragung begonnen

bei Georg Kost

Die Mietspiegelbefragung der Stadt Pforzheim hat begonnen. 7.500 Haushalte sollen befragt werden. Foto Infopress24.de

PFORZHEIM, 09.02.2023 (pm) – Am Mittwoch, 8. Februar, hat die Stadt Pforzheim mit der Befragung zum neuen Mietspiegel 2023 begonnen. Insgesamt 7.500 Haushalte wurden hierfür per Zufallsstichprobe aus dem Melderegister ausgewählt. Diese Haushalte bekommen den Fragebogen per Post zugestellt. Eine Teilnahme ist mit dem beigefügten Papierfragebogen oder per Onlinefragebogen möglich. Die Stadt bittet um eine aktive Teilnahme der angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger: Je mehr Befragte sich beteiligen, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse.

Hintergrund
Seit 2002 erstellt die Kommunale Statistikstelle der Stadt Pforzheim in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein Pforzheim sowie dem Mieterverein Pforzheim und Enzkreis einen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Pforzheim. Der Mietspiegel wird auf Basis von anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen erstellt und zielt darauf ab, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Diese dient als Vergleichsinstrument für den freien Wohnungsmarkt und schafft somit Markttransparenz und Rechtssicherheit – sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieterinnen und Vermieter. Mit den gewonnenen Daten soll der aktuelle Mietspiegel fortgeschrieben werden.

Vorgehensweise
Mit 20 Fragen sollen grundlegende Informationen zu Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung, zu Art und Struktur des Wohnhauses, zum Baualter und zur Nettokaltmiete erhoben werden. Die Nettokaltmiete ist der Preis, der für leere bzw. unmöblierte Wohnräume ohne jegliche Nebenkosten verlangt wird. In der Nettokaltmiete sind insbesondere nicht enthalten: Kosten für Wasser, Abwasser, Kaminfeger, Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungen, Treppenhausbeleuchtung, Aufzug, Hausreinigung, Hausmeister, Pflege der Außenanlagen, Heizung, Warmwasser sowie Gemeinschaftsantenne bzw. Kabelanschluss.

Durch das Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes am 1. Juli 2022 kommt es in der aktuellen Erhebung zu einer zentralen Neuerung: Für die Erhebung besteht erstmals eine Auskunftspflicht für alle Angeschriebenen. Die auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger müssen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeldbescheid rechnen, sollten sie bei der Befragung nicht teilnehmen.

Der Datenschutz wird wie bei allen Bürgerumfragen der Kommunalen Statistik großgeschrieben. Das bedeutet, dass die Angaben der Befragten völlig anonym, d.h. ohne Name und Adresse, nach den Richtlinien der entsprechenden Statistikgesetze und der EU-Datenschutzgrundverordnung ausgewertet werden. Der Fragebogen enthält zwar einen persönlichen Verifizierungscode, dieser gewährleistet jedoch nur, dass die Befragten genau einmal teilnehmen und Datenmissbrauch ausgeschlossen wird. Rückschlüsse auf Personen oder Haushalte sind nach einer Rücklaufkontrolle zur genannten Auskunftspflicht ausdrücklich nicht mehr möglich. Die Datenauswertung erfolgt im März 2023 anhand eines vollständig anonymisierten Datensatzes. Der fortgeschriebene Mietspiegel wird voraussichtlich im April 2023 erscheinen.