Mehrere Tausend Euro pro Jahr als Ersparnis

Vom Splittingtarif profitieren bis zu 2,2 Millionen Paare

bei Georg Kost

Symbolfoto:infopress24.de

STUTTGART, 21.07.2023 (pm) – Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2024 wird derzeit diskutiert, den Splittingvorteil für zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten abzuschaffen. Auswertungen des Statistischen Landesamtes auf Basis der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik aus dem Jahr 2019 ergaben, dass bei rund 2,2 Millionen Ehen und Lebenspartnerschaften die Splittingtabelle zur Anwendung kam.
Die festgesetzte Steuer für zusammen veranlagte Paare lag bei 31,6 Milliarden Euro. Das Statistische Landesamt geht davon aus, dass sich im Gegensatz zur Einzelveranlagung nach der Grundtabelle für jedes Paar im Mittel eine Ersparnis von ungefähr 3 000 Euro ergab.