Landratsamt mit neuen Öffnungszeiten ab dem 2. Mai

Terminvereinbarung wird weiterhin empfohlen

bei Georg Kost

Landratsamt Enzkreis. Foto infopress24.de

ENZKREIS, 22.04.2022 (enz) –  Ab Montag, 2. Mai, werden die meisten Corona-bedingten Einschränkungen im Landratsamt aufgehoben. Ein Zurück zur Zeit vor der Pandemie wird es gleichwohl nicht geben, sagt Landrat Bastian Rosenau: „Corona hat vieles verändert – unter anderem die Art, wie wir arbeiten und wie der Dienstbetrieb organisiert ist. Dem wollen wir mit neuen Regelungen für die Erreichbarkeit unserer Dienststellen Rechnung tragen.“ Zum 2. Mai tritt daher eine neue Richtlinie in Kraft, mit der die Arbeits- und die Öffnungszeiten des Landratsamts angepasst werden.

Die wichtigsten Neuerungen: Künftig ist das Amt nur noch zweimal pro Woche uneingeschränkt geöffnet – dienstags und donnerstags; erhalten bleibt der „lange Dienstag“ mit Öffnung von 8 bis 12:30 und von 13:30 bis 18 Uhr; donnerstags ist das Haus von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Deutlich ausgeweitet wird die Zeit, in der die Bürgerinnen und Bürger Termine vereinbaren können: Dies wird künftig Montag bis Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr möglich sein, donnerstags bis 13:30 Uhr und freitags bis 12 Uhr. Hinzu kommen die Nachmittage am Montag und Mittwoch von 13:30 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 14 bis 16 und am Dienstag von 13:30 bis 18 Uhr.

Weitgehend unverändert bleiben die Regelungen für die Beratungsstellen, das Medienzentrum und die Deponie, deren Öffnungszeiten bislang schon deutlich von denen des Haupthauses abwichen. Auch bei den beiden KfZ-Zulassungsstellen bleiben die bisherigen Zeiten in Kraft: Montag bis Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr, Dienstag von 13:30 bis 18 Uhr, Donnerstag von 8 bis 14 und Freitag von 8 bis 12 Uhr. Auch hier wird eine vorherige digitale Terminvereinbarung über www.enzkreis.de empfohlen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

„Wir sind für Sie erreichbar – persönlich, telefonisch und rund um die Uhr digital“, fasst Landrat Rosenau das Konzept zusammen und verweist auf die Möglichkeit, sich per Mail oder Kontaktformular an sein Haus zu wenden. „Zudem bringen wir laufend neue digitale Anwendungen an den Start, die eine persönliche Vorsprache überflüssig machen“, betont der Kreis-Chef und nennt als jüngstes Beispiel den digitalen Bauantrag. Auch die Vereinbarung von Terminen kann in einigen Bereichen online vorgenommen werden.

„Oberste Priorität haben die Kundenzufriedenheit und der Servicegedanke“, betont Rosenau und verspricht eine einfache und vor allem schnelle Terminvergabe: Innerhalb einer Woche ab Anfrage, so das in der Richtlinie festgeschriebene „Service-Versprechen“, solle man einen Termin wahrnehmen können. „Die letzten Monate haben gezeigt, dass unsere Kundschaft von diesem System profitiert, weil Wartezeiten minimiert werden und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich gezielt auf den Einzelfall vorbereiten können, was den Termin effektiver macht“, ist der Landrat überzeugt.