Landratsamt Enzkreis hebt Zutrittsbeschränkungen auf

Weiterhin gilt im Landratsamt jedoch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske

bei Georg Kost

Weiterhin gilt im Landratsamt jedoch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Symbolfoto: infopress24.de

ENZKREIS, 31.03.2022 (enz) – Nachdem auf Bundes- und Landesebene zahlreiche Corona-Beschränkungen wegfallen, passt auch das Landratsamt Enzkreis seine Vorgaben an: So gilt ab Montag, den 4. April, beim Zutritt zur Kreisverwaltung und zu ihren Außenstellen kein 3G mehr. Das heißt, dass die Kundinnen und Kunden am Eingang keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder eines Tests mehr vorlegen müssen. Weiterhin gilt im Landratsamt jedoch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Was ebenfalls unverändert bleibt: Wer ein Anliegen hat, das dringend und unaufschiebbar ist und das ein persönliches Gespräch im Landratsamt erfordert, muss vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin vereinbaren. Der Vorteil: Termine verkürzen die Wartezeit und verhindern größere Menschenansammlungen. Von der Terminpflicht ausgenommen sind lediglich die Kfz-Zulassungsstellen des Enzkreises in Pforzheim (Güterstr. 30) und Mühlacker (Vetterstr. 21). Allerdings empfiehlt sich auch hier eine vorherige Terminvereinbarung, die bequem über den Online-Service abgewickelt werden kann.

Generell bittet  die Kreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger, vorher auf der Homepage unter www.enzkreis.de zu schauen, ob sich ihr Anliegen nicht auch online erledigen lässt. Weitere Möglichkeiten, Kontakt aufzunehmen, sind natürlich nach wie vor das Telefon oder ein E-Mail.