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MÖNSHEIM/ENZKREIS, 30.07.2026 (enz/rsr) – Das Landratsamt Enzkreis hat Mönsheims Bürgermeister Michael Maurer mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben. Zugleich ordnete die Behörde die Einbehaltung eines Teils seiner Bezüge an. Grundlage für die Entscheidung ist das gegen Maurer laufende Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und Untreue.
Wie das Landratsamt am Donnerstag, 30. Juli, mitteilte, sei die vorläufige Dienstenthebung nach Paragraf 23 des Landesdisziplinargesetzes (LDG) der nächste Schritt im dienstrechtlichen Verfahren, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage – wie berichtet – gegen den Bürgermeister erhoben hat. Die Maßnahme ermöglicht zugleich die teilweise Einbehaltung seiner Bezüge, die nach Angaben des Landratsamtes ab August wirksam werden soll.
Landrat Bastian Rosenau bezeichnete die vorläufige Dienstenthebung als angemessenen nächsten Verfahrensschritt. Über die strafrechtlichen Vorwürfe habe allerdings nicht die Verwaltungsbehörde, sondern das zuständige Strafgericht zu entscheiden.
Für Michael Maurer gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Das Landratsamt betont, dass es Aufgabe des Strafgerichts bleibt, die von der Staatsanwaltschaft ermittelten und zur Anklage gebrachten Sachverhalte rechtlich zu bewerten und darüber zu entscheiden.
Die Dienstgeschäfte in Mönsheim werden während der vorläufigen Dienstenthebung weiterhin nach den gesetzlichen Vorgaben von den ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeistern wahrgenommen.
