BAD WILDBAD, 25.09.2024 (pm) – Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant, im kommenden Jahr mit der Sanierung der Guldenbrücke im Zuge der L 531 zu beginnen. Die im Jahr 1886 erbaute Bogenbrücke aus Buntsandstein bei Bad Wildbad entspricht nicht mehr den aktuellen Richtlinien. Die Absturzsicherung ist unzureichend und es wurden Defizite in der Standsicherheit des Bauwerks festgestellt, die zu Setzungen des Bogens führen können.
Im Zuge der geplanten Sanierungsarbeiten soll deshalb die Oberbaukonstruktion einschließlich der Kappen und Schutzplanken erneuert und den heutigen Richtlinien angepasst werden. Gleichzeitig wird durch eine Verbreiterung der Kurven vor und hinter dem Bauwerk die Verkehrssicherheit erhöht. Ein Ersatzneubau der Guldenbrücke wurde geprüft, ist aber aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Während der Sanierungsarbeiten muss die Guldenbrücke für über ein Jahr voll gesperrt werden. Um eine großräumige Umfahrung über die B 294 während der Bauzeit zu vermeiden, wird derzeit eine Behelfsbrückenvariante ohne Mittelstütze südlich der Guldenbrücke geprüft, die geringere landschaftsplanerische Konflikte erwarten lässt. Die Lage der Behelfsbrücke wird so gewählt, dass sie artenschutzverträglich in die Umgebung eingesetzt werden kann. Hierzu haben bereits Gespräche mit der Kranbaufirma stattgefunden. Der Verkehr soll einspurig mit Ampelregelung über die Behelfsbrücke geführt werden.
Hintergrund
Vor der Prüfung der jetzigen Behelfsbrückenvariante wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits andere Behelfsbrückenvarianten als kleinräumige Umleitungsmöglichkeiten untersucht, die allerdings aufgrund natur- und artenschutzrechtlicher Vorgaben nicht umgesetzt werden können: Neben der Nullvariante – Ertüchtigung und Instandsetzung des vorhandenen Bauwerks unter Vollsperrung der L 351 – wurden zwei Varianten mit einer Behelfsbrücke stromaufwärts und eine Variante mit einer Behelfsbrücke stromabwärts geprüft. Um die Kosten und die Eingriffe in den Naturhaushalt möglichst gering zu halten, wurden hierbei jeweils einspurige Behelfsbrücken mit Ampelanlagen untersucht und naturschutzrechtlich bewertet. Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass alle drei Varianten mit Behelfsbrücken mittlere bis erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt verursachen. Hierzu gehören unter anderem massive Eingriffe in kartierte Waldbiotope mit geschützten gewässerbegleitenden Auwaldstreifen, Schwarzerlen-Eschen-Wald und natürlicher Ufervegetation. Für die Gründung und Errichtung der Behelfsbrücken und der entsprechenden Umfahrungen sind zum Teil umfangreiche Aufschüttungen, Verdichtungen des Ufer- und Böschungsbereichs sowie Tiefgründungen erforderlich.
Untersucht wurde außerdem der Ausbau des bestehenden Forstwegs westlich sowie des Enztalradwegs östlich der L 351 als mögliche Umfahrungsstrecken. Dies wäre jedoch mit noch größeren Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden gewesen und ist daher nicht umsetzbar.