Kreiswahlausschuss entscheidet über Wahlvorschläge

Elf Kreiswahlvorschläge mit jeweils einem Kandidaten werden im Wahlkreis 280 Calw zugelassen

bei Georg Kost

Symbolfoto

LANDKREIS CALW, 26.01.2025 (pm) – Die öffentliche Kreiswahlausschusssitzung zur Zulassung der Kreiswahlvorschläge fand im Landratsamt Calw statt. Es wurden insgesamt elf Bewerber und Bewerberinnen von elf Parteien zugelassen. Vorausgesetzt, dass die Wahlvorschläge auf Landesebene ebenfalls zugelassen werden. So sind diese am Sonntag, 23. Februar 2025, bei der Bundestagswahl auf dem Stimmzettel des Wahlkreises 280 Calw zu finden. Der Wahlkreis 280 Calw umfasst das Gebiet der Landkreise Calw und Freudenstadt. Die Kreiswahlvorschläge der elf Parteien sind fristgerecht bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters Helmut Riegger vollständig eingegangen.

Es treten folgende Kandidatinnen und Kandidaten der nachfolgenden Parteien zur Bundestagswahl an:

•           Jan Felix Stöffler (FDP, Software-Entwickler, wohnhaft in Altensteig)

•           Dr. Martin Handel (FREIE WÄHLER, Facharzt Orthopädie und Unfallchirurgie, wohnhaft in Calw)

•           Thuy Nga Trinh (GRÜNE, Juristin, wohnhaft in Deißlingen)

•           Saskia Esken (SPD, Informatikerin, MdB, wohnhaft in Calw)

•           Klaus Mack (CDU, Bürgermeister a.D., MdB, wohnhaft in Bad Wildbad)

•           Markus Bender (Bündnis C, ev. Pfarrer i.R., wohnhaft in Altensteig)

•           Thomas Hanser (Kfz.-Mechatroniker, wohnhaft in Calw)

•           Lamparter, Raimond (AfD, technischer Zeichner, wohnhaft in Freudenstadt)

•           Dirk Witzelmaier (Tierschutzpartei, Haustechniker, wohnhaft in Waldachtal)

•           Negwer, Frank (BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Vertriebsmitarbeiter, wohnhaft in Calw)

•           Yannic Walheim (Volt, Sozialpädagoge, wohnhaft in Bad Rippoldsau-Schapbach)

Die Bundestagswahl 2025 ist die erste Bundestagswahl nach der Wahlrechtsreform 2023. Die Wählerinnen und Wähler verfügen wie bisher jeweils über eine Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt. Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein – jedoch nur, wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen. Mit der Zweitstimme wählen die Wahlberechtigten die jeweilige Landesliste einer Partei für den Bundestag. Die Zweitstimme bestimmt allein, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält und legt somit die Mehrheitsverhältnisse im Parlament fest.