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Wurmberg, 06.06.2025 (rsr) – Der Gemeinderat der Gemeinde Wurmberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstagabend den Auftrag zur Kanalsanierung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EigKVO) an die Firma Boger Kanalsanierung GmbH, Wurmberg, vergeben. Das Unternehmen setzte sich als günstigster Bieter in einem beschränkten Ausschreibungsverfahren durch. Die Bruttoangebotssumme beläuft sich auf 203.524,99 Euro.
Bereits am 20. Juli 2023 wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Kanalzustandserfassung und -bewertung vorgestellt. Diese Untersuchungen bilden die Grundlage für das darauf aufbauende Sanierungskonzept, das in Übereinstimmung mit der baden-württembergischen Eigenkontrollverordnung erarbeitet wurde.
Daraufhin entschied der Gemeinderat, die als sanierungsbedürftig klassifizierten Haltungen und Schächte der Schadensklassen 0 und 1 ab dem Jahr 2024 abschnittsweise in geschlossener Bauweise zu sanieren. Für die Planung und Begleitung der Maßnahme wurde die Klinger und Partner GmbH aus Stuttgart mit den entsprechenden Ingenieurleistungen gemäß HOAI beauftragt. Der Auftrag erfolgte durch Ratsbeschluss am 29. Februar 2024.
Die Vergabe des Auftrags für den zweiten Sanierungsabschnitt im Jahr 2025 erfolgte nun auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung. Die eingegangenen Angebote wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro Klinger und Partner formal, rechnerisch und fachlich geprüft. Das Ingenieurbüro sprach daraufhin die Empfehlung aus, den Zuschlag an die ortsansässige Firma Boger Kanalsanierung GmbH zu erteilen.
Mit einem Angebotspreis von 203.524,99 Euro brutto liegt das Angebot rund 7,1 Prozent unter der im April 2025 erstellten Kostenprognose. Für die Maßnahme sind im Haushaltsplan 2025 insgesamt 244.000 Euro eingeplant, sodass eine deutliche Kostensicherheit gegeben ist.
In der Sitzung folgte der Gemeinderat einstimmig dem Vergabevorschlag von Klinger und Partner. Die Kanalsanierung erfolgt in geschlossener Bauweise, wodurch Eingriffe in die Oberfläche minimiert und Anwohner möglichst wenig belastet werden sollen. Die Arbeiten sind ein weiterer Schritt zur nachhaltigen Instandhaltung der kommunalen Infrastruktur und zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.