Gemeinderat Wurmberg beschließt Anhebung der Elternbeiträge für Kitas ab September 2025

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

WURMBERG, 06.06.2025 (rsr) – Die Elternbeiträge für die evangelischen Kindertageseinrichtungen in Wurmberg werden zum 1. September 2025 angepasst. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am Donnerstagabend eine Erhöhung um 7,3 Prozent. Grundlage dafür ist die jährliche Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände, die seit Jahren die Basis für die Beitragsstruktur bilden.
Die Entscheidung fiel nicht leicht. Im Gremium wurde kontrovers diskutiert: Es wurden sowohl die Belastbarkeit der Eltern thematisiert als auch die Frage, wie viel finanzielles Engagement der Gemeinde selbst noch zumutbar ist. Zudem kam die Frage nach möglichen Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Familien auf. Am Ende folgte der Gemeinderat jedoch der Empfehlung der Verwaltung und dem geltenden vertraglichen Rahmen.

Laut dem Kindergartenvertrag zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Wurmberg als Trägerin und der Gemeinde Wurmberg als Finanzierungspartnerin müssen Änderungen der Elternbeiträge einvernehmlich beschlossen werden. Die aktuelle Anpassung berücksichtigt inflationsbedingte Kostensteigerungen und rückwirkende tarifliche Gehaltsanpassungen im pädagogischen Bereich.

Seit 2015 wenden die Kirchengemeinde und die Kommune ein standardisiertes Verfahren zur jährlichen Beitragsanpassung an. Dieses Modell gewährleistet eine transparente und vorhersehbare Entwicklung der Elternbeiträge. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, verzichtet die Kirchengemeinde seit 2022 auf eine gesonderte jährliche Beschlussfassung, sofern keine Änderungen am Berechnungsmodell vorgenommen werden.

Besondere Beachtung findet weiterhin die Beitragsentwicklung in der Kleinkindbetreuung. In diesem Bereich lagen die Elternbeiträge ursprünglich nur bei etwa 80 Prozent der landesweiten Empfehlungen. Seit mehreren Jahren wird diese Differenz durch jährliche Anhebungen sukzessive ausgeglichen. Mit der neuen Anpassung ab September 2025 erreichen die Beiträge 95 Prozent des empfohlenen Satzes. Für das kommende Jahr ist eine vollständige Angleichung auf 100 Prozent vorgesehen.

Durch die Erhöhung der Elternbeiträge werden die gestiegenen Betriebskosten der Einrichtungen nicht allein von der Gemeinde und weiteren öffentlichen Trägern getragen, sondern anteilig auch von den Familien. Die zugrunde liegenden Empfehlungen der Landesverbände und Kirchen berücksichtigen dabei neben den Anforderungen der Träger auch die wirtschaftliche Belastbarkeit der Elternhaushalte.