Gemeinderat Neuhausen beschließt Erhöhung der Hundesteuer ab 2027

Intensive Debatte über Gebühren, soziale Aspekte und Regelungen für gefährliche Hunde

bei Georg Kost

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat die Erhöhung der Hundesteuer zum 1. Januar 2027 beschlossen. Symbolfoto: infopress24.de

NEUHAUSEN, 02.07.2026 (rsr) – Nach einer ausführlichen Beratung hat der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen die Erhöhung der Hundesteuer zum 1. Januar 2027 beschlossen. Der Entscheidung ging eine intensive Diskussion voraus, in der neben den künftigen Steuersätzen auch grundsätzliche Fragen zur Ausgestaltung der Hundesteuersatzung mit dem Passus gefährlicher Hunde erörtert wurden. Mehrere Änderungsanträge und Abstimmungen machten deutlich, dass sich das Gremium die Entscheidung nicht leicht machte.

Ausgangspunkt der Beratungen war ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderates, der bereits in der öffentlichen Sitzung Anfang Februar 2026 eingebracht worden war. Begründet wurde dieser damit, dass zahlreiche kommunale Steuern und Gebühren in den vergangenen Jahren angepasst worden seien, die Hundesteuer jedoch, seit mehr als einem Jahrzehnt unverändert geblieben sei.

Anpassung soll rund 9.000 Euro Mehreinnahmen bringen
Mit der nun beschlossenen Satzungsänderung steigt die Jahressteuer für den ersten Hund ab 2027 von bisher 96 auf 120 Euro. Für den zweiten und jeden weiteren Hund werden künftig 240 Euro erhoben, die Zwingersteuer erhöht sich von 288 auf 360 Euro jährlich. Unverändert bleiben dagegen die Steuersätze für gefährliche Hunde. Diese betragen weiterhin 600 Euro für den ersten sowie 1.200 Euro für jeden weiteren Hund dieser Kategorie.

Nach Angaben der Verwaltung sind derzeit 391 Hunde in der Gemeinde registriert. Davon werden 374 nach dem regulären Steuersatz veranlagt, 14 Hunde sind steuerbefreit und drei Hunde unterliegen der erhöhten Besteuerung als gefährliche Hunde. Durch die beschlossene Anpassung rechnet die Gemeinde mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 9.000 Euro.

Zwischen Einnahmen und sozialer Verantwortung
Während der Beratungen wurde jedoch nicht ausschließlich über die Höhe der Steuer gesprochen. Vielmehr stand auch die grundsätzliche Frage im Raum, ob die Erhöhung angesichts der vergleichsweise überschaubaren zusätzlichen Einnahmen überhaupt erforderlich sei.

Mehrere Ratsmitglieder verwiesen auf die soziale Bedeutung eines Hundes. Gerade für ältere Menschen oder Alleinstehende sei ein Hund häufig weit mehr als ein Haustier. Er könne den Alltag strukturieren, Einsamkeit entgegenwirken und zur Bewegung sowie zu sozialen Kontakten beitragen. Vor diesem Hintergrund wurde die Frage diskutiert, ob höhere laufende Kosten für die Hundehaltung den gewünschten Effekt rechtfertigen.

Vor dem Hintergrund, dass die Hundesteuer eine kommunale Aufwandsteuer ist, zu deren Erhebung die Gemeinden in Baden-Württemberg gesetzlich verpflichtet sind, fließen die Einnahmen ohne Zweckbindung in den allgemeinen Haushalt und dienen damit der Finanzierung kommunaler Aufgaben. Darüber hinaus erfüllt die Steuer nach ihrer ursprünglichen Konzeption auch ordnungspolitische Funktionen, indem sie einen steuernden Einfluss auf die Hundehaltung ausüben kann.

Umfangreiche Diskussion über gefährliche Hunde
Den größten Beratungsbedarf löste jedoch der Satzungsabschnitt über gefährliche Hunde aus. Die bestehende Regelung orientiert sich an der Definition der Polizeiverordnung des Landes und umfasst Hunde bestimmter Rassen sowie deren Kreuzungen, bei denen aufgrund ihrer Veranlagung, Erziehung oder ihres Verhaltens von einer erhöhten Gefährdung für Menschen oder Tiere ausgegangen werden kann.

Im Gemeinderat wurde die Frage aufgeworfen, ob Halter gefährlicher Hunde steuerlich entlastet werden sollten, wenn sie nachweisen können, dass von ihrem Hund keine besondere Gefahr ausgeht. Diskutiert wurden dabei unter anderem erfolgreich absolvierte Wesenstests, Begleithundeprüfungen oder vergleichbare Nachweise.

Befürworter einer solchen Regelung sahen darin die Möglichkeit, verantwortungsbewusstes Verhalten der Hundehalter anzuerkennen und individuelle Eigenschaften eines Hundes stärker zu berücksichtigen. Ein erfolgreich bestandener Wesenstest könne aus ihrer Sicht ein Hinweis darauf sein, dass das Tier keine erhöhte Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Die Verwaltung sprach sich hingegen gegen eine entsprechende Steuerermäßigung aus. Sie verwies darauf, dass die erhöhte Besteuerung nicht auf das Verhalten des einzelnen Hundes, sondern auf einen ordnungspolitischen Lenkungszweck ausgerichtet sei. Ziel sei es, die Haltung von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial insgesamt zu begrenzen. Zudem würde die Anerkennung verschiedener Prüfungen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Die Prüfung eingereichter Nachweise, die Bewertung unterschiedlicher Qualifikationen sowie die laufende Verwaltung möglicher Steuerermäßigungen würden die Bürokratie deutlich erhöhen und könnten Fragen der Gleichbehandlung aufwerfen.

Mehrere Abstimmungen bis zum endgültigen Beschluss
Die unterschiedlichen Auffassungen spiegelten sich im Sitzungsverlauf wider. Mehrere Änderungsanträge machten zusätzliche Abstimmungen erforderlich, bevor schließlich Einigkeit über die endgültige Fassung der Satzung erzielt werden konnte. Am Ende sprach sich die Mehrheit des Gemeinderates für die Erhöhung der allgemeinen Hundesteuer aus, während die bisherigen Regelungen zur Besteuerung gefährlicher Hunde unverändert bestehen bleiben.

Die Beratungen verdeutlichten, dass die Hundesteuer weit über eine reine Einnahmequelle hinausgeht. Sie berührt finanzielle Interessen der Kommune ebenso wie ordnungspolitische Ziele, den Wunsch nach möglichst unbürokratischen Regelungen und die gesellschaftliche Bedeutung der Hundehaltung. Der nun gefasste Beschluss stellt einen Kompromiss dar, bei dem verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen wurden und der ab dem Jahr 2027 in Kraft treten soll.