
Im Rahmen der Gemeinderatsitzung wird die Ausführungsplanung zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen „Altes Schulhaus“ vorgestellt. Foto: Georg Kost
NEUHAUSEN, 23.11.2025 (rsr) – Der Gemeinderat kommt am Dienstag, 25. November 2025, um 19 Uhr in der Schwarzwaldhalle zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen zahlreiche kommunalpolitische Themen, die unmittelbar in das kommende Jahr hineinwirken.
Besonders im Fokus dürften die Beratungen zur Änderung der Hallengebührensatzungen sowie die Bildung des Gemeindewahlausschusses für den Bürgerentscheid zur unechten Teilortswahl am 8. März 2026 stehen. Beide Punkte besitzen wesentliche Bedeutung für die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde.
Der Sitzungsabend beginnt traditionell mit den Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer sowie mit Bekanntgaben der Verwaltung. Anschließend wird die Ausführungsplanung zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen „Altes Schulhaus“ vorgestellt. Ebenso informiert die Verwaltung über die Kostenentwicklung der äußeren Erschließung im Baugebiet „Falter“, das zu den zentralen Entwicklungsbereichen der Gemeinde zählt.
Einen Blick auf die interkommunale Zusammenarbeit bieten die Vorberatungen zur öffentlichen Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Tiefenbronn und zur Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Biet, beide terminiert auf den 10. Dezember 2025. Die Behandlung der Themen dient der Abstimmung der Neuhausener Positionen innerhalb der Verbandsarbeit.
Mit der Entwurfsplanung für die neue Sportanlage befasst sich der Gemeinderat ebenfalls ausführlich. Neben der planerischen Ausrichtung geht es dabei auch um die Entscheidung über mögliche Förderanträge.
Weitere strukturelle Themen sind die Beratung zur Änderung der Hauptsatzung sowie die geplante Neubesetzung der beschließenden Ausschüsse zum 1. Januar 2026.
Im Hinblick auf den Bürgerentscheid zur unechten Teilortswahl steht die Bildung des Gemeindewahlausschusses an, der für die ordnungsgemäße Durchführung des Votums erforderlich ist.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung über die Änderung der Hallengebührensatzungen vom 30. September 2025, mit der die Gemeinde steuernde Anpassungen bei der Nutzung ihrer Hallen vornehmen möchte.



Abgerundet wird die öffentliche Sitzung durch die Beratung über die Annahme von Spenden sowie den Punkt „Verschiedenes“. Anschließend folgt eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats.
