NEUHAUSEN, 04.04.2022 (pm) – Ab sofort bietet die Gemeinde Neuhausen den Service einer zentralen Vormerkung der Kinderbetreuung an.
Um einen Kindergarten- und/oder Krippenplatz erhalten zu können, ist zuerst das familienfreundliche Angebot der zentralen Vormerkung für einen Kindergarten- oder Krippenplatz erforderlich. Eltern können Ihr Kind bequem von zu Hause im Online-Verfahren in bis zu drei Wunsch-Einrichtungen vormerken.
Nach einer kurzen Registrierung können die individuellen Daten eingegeben werden.
Die Vormerkung wird dann von der zentralen Kita-Vormerkstelle der Gemeindeverwaltung im Rathaus erfasst und an die entsprechenden Einrichtungen weitergeleitet.
Zu beachten sei, dass für jedes Kind nur eine Vormerkung angelegt werden kann. Die Einrichtungsleitungen planen mit den Vormerkungen die Gruppenzusammensetzungen. Sie vergeben anschließend die Betreuungsplätze und sagen den Eltern frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum zu.
Ist keine Zusage möglich, sucht die zentrale Kita-Vormerkstelle im Rathaus Neuhausen gemeinsam mit den Eltern nach Möglichkeiten für Betreuungsalternativen.
Eltern werden gebeten, die vielfältigen Kinderbetreuungsangebote der Gemeinde persönlich kennenzulernen, bevor das Kind vorgemerkt wird. Ein Besuchs- und Informationstermin in den Einrichtungen sollte vereinbarte werden.
Die Kontaktdaten der Einrichtungen finden Sie hier.
Eltern die keine Möglichkeit haben, das Internet zu nutzen, wenden sich an die zentrale Vormerkstelle im Rathaus Neuhausen. Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr; Telefonnummer: 07234 9510-11