Geflügelpest ist im Enzkreis angekommen

Aufstallungspflicht im nördlichen Enzkreis gilt ab sofort

bei Georg Kost

Symbolfoto: Infiopress24.de

ENZKREIS, 23.01.2026 (enz) – Das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises hat nach mehreren bestätigten Fällen von hochpathogener aviärer Influenza, der sogenannten Geflügelpest, eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in Teilen des nördlichen Enzkreises angeordnet. Bei einem Turmfalken, der in der Gemeinde Ölbronn-Dürrn tot aufgefunden wurde, und bei drei toten Silberreihern in der Nähe des Aalkistensees und am Eselbachteich südlich von Knittlingen wurde das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Aufgrund dieser Häufung an Fällen bei heimischen Wildvögeln ordnet der Enzkreis mit sofortiger Wirkung die Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in privaten und gewerblichen Haltungen an.
Die Pflicht betrifft die Gemarkungen von Maulbronn (Stadt), Ölbronn, Knittlingen und Kleinvillars. Die Maßnahme wird zunächst bis zum 12. Februar befristet.

Symbolfoto: infopress24.de

In Baden-Württemberg treten seit dem Herbst/Winter 2025/2026 vermehrt Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln auf. Aus diesem Grund wird landesweit ein besonderes Augenmerk auf Biosicherheits-Maßnahmen in Geflügelhaltungen gelegt. Im Enzkreis sind ausschließlich Wildvögel betroffen. Hinweise auf Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen im Landkreis liegen dem Landratsamt nicht vor. Jedoch hat sich das Infektionsrisiko für Hausgeflügel durch die bestätigten Fälle bei Wildvögeln deutlich erhöht.

Die Aufstallungspflicht ist eine notwendige und angemessene Maßnahme zum Schutz vor dem Eintrag des Geflügelpestvirus. Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden zudem aufgerufen, die schon lange in Baden-Württemberg geltenden Maßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpest-Eintrags in Hausgeflügel-Populationen weiter strikt einzuhalten.

Verendet aufgefundene oder sichtbar schwer kranke Wildvögel sollten nicht berührt und Hunde sowie andere Haustiere ferngehalten werden. Das Verbraucherschutz- und Veterinäramt bittet, verdächtige Funde insbesondere von Wasser- und Greifvögeln unter Angabe des Fundorts zu melden – mit einer genauen Beschreibung oder den GPS-Daten. Dafür und für weitere Fragen steht das Amt zur Verfügung unter Telefon 07231 308-9401 oder per Mail an veterinaeramt@enzkreis.de. Weitere Informationen sind auch unter www.enzkreis.de/Geflügelpest eingestellt.