ENZKREIS, 13.07.2023 (enz) – Bereits im Februar hatte das Verkehrsministerium Baden-Württemberg einen neuen sogenannten Kooperationserlass zur Lärmaktionsplanung vorgelegt, um den Lärmschutz in Baden-Württemberg weiter zu verbessern. Das Landratsamt Enzkreis hat sich daraufhin, wie im März berichtet, an die Fachaufsichtsbehörden gewendet, um offene Fragen zu klären und verkehrsrechtliche Entscheidungen in diesem Zusammenhang auch künftig rechtskonform und belastbar treffen zu können.
Zwischenzeitlich wurden diese Fragen im Rahmen einer landesweiten Verkehrsbehördenkonferenz kontrovers diskutiert und vom Ministerium beantwortet. Dabei hat das Verkehrsministerium jedoch an der vorliegenden Fassung des Erlasses festgehalten.
„Tempo 30 wird nun aufgrund des Erlasses des Ministeriums im Enzkreis nach und nach voraussichtlich nahezu flächendeckend angeordnet werden müssen“, fasst Enzkreis-Verkehrsdezernent Holger Nickel das Ergebnis der Diskussion mit dem Verkehrsministerium zusammen: „Durch die neuen Vorgaben stehen das Landratsamt wie auch die Gemeinden im Enzkreis vor dem Dilemma, zu nahezu flächendeckendem Tempo 30 auf allen Hauptverkehrsstraßen verpflichtet zu sein und gleichzeitig die Verdrängung von Verkehr und Lärm in Wohngebiete zu vermeiden und den öffentlichen Nahverkehr nicht auszubremsen.“
Die Gemeinden werden ihre Lärmaktionspläne nun auch auf einer neuen Berechnungsgrundlage fortschreiben müssen, wobei ihren entsprechenden Maßnahmenbeschlüssen künftig eine noch größere Bedeutung zukommen wird. Die Umsetzung der neuen Vorgaben zu Tempo 30 durch die Gemeinden und das Landratsamt kann daher nicht von heute auf morgen erfolgen, sondern wird noch etwas Zeit benötigen.