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ENZKREIS, 02.10.2025 (enz) – Die seit Ende Juli geltende Verordnung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Enzkreis wird mit Ablauf des 1. Oktober aufgehoben. „Da sich die Lage durch die Niederschläge in den vergangenen Wochen und die gesunkenen Temperaturen entspannt hat, können wir das Verbot vorzeitig aufheben“, erklärt Axel Frey, Leiter des Umweltamtes, und bedankt sich für das Verständnis während der Zeit der Einschränkungen.
Die Maßnahme war im Sommer aufgrund niedriger Wasserstände und -abflüsse notwendig geworden, um die ökologischen Funktionen der Bäche und Flüsse im Kreis zu sichern und negative Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt zu minimieren. Nach Einschätzung der Fachbehörden besteht diese Gefährdung aktuell nicht mehr.
Mit der Aufhebung der Rechtsverordnung ist nun wieder der sogenannte Gemeingebrauch möglich. Dabei handelt es sich um Wasserentnahme in geringen Mengen für den privaten Bedarf, zum Beispiel das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer zur Gartenbewässerung. Auch geringe Entnahmen durch Gartenbaubetriebe, Land- oder Forstwirtschaft fallen unter den Gemeingebrauch. Für Nutzungen, die darüber hinaus gehen, sind auch weiterhin wasserrechtliche Erlaubnisse erforderlich.
Vergleichbare Maßnahmen, darauf weist das Landratsamt hin, können erneut notwendig werden: bei lange anhaltender Trockenheit und Niedrigwasser. Eine schonende und verantwortungsbewusste Nutzung des Wassers bleibe daher eine gemeinsame Aufgabe.