Bürgermeister Troll klagt gegen Gemeinderatsbeschluss

Stadt Heimsheim sieht Eingriff in gesetzliche Zuständigkeiten

bei Georg Kost

Heimsheims Bürgermeister Jürgen Troll. Archivfoto: Georg Kost

HEIMSHEIM, 09.09.2025 (rsr)  – Der Konflikt um die Kompetenzen des Bürgermeisters in Personalangelegenheiten hat in Heimsheim eine neue Stufe erreicht. Bürgermeister Jürgen Troll hat gegen einen Beschluss des Gemeinderats vom 5. Mai 2025 Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht.
Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Heimsheim vom 8. September 2025 hervor. Der Gemeinderat hatte im Mai beschlossen, die Zuständigkeit des Bürgermeisters für Personalentscheidungen drastisch einzuschränken: Troll soll künftig nur noch bei Einstellungen bis zur Entgeltgruppe 4 TVöD selbst entscheiden dürfen – also lediglich bei Reinigungskräften oder Amtsboten. Entscheidungen über Verwaltungsmitarbeiter, Bibliothekspersonal, Schulsekretärinnen, Bauhofmitarbeiter oder Hausmeister sollen dagegen dem Gemeinderat vorbehalten sein.

Bislang lag die Entscheidungsgrenze beim Bürgermeister bei Entgeltgruppe 6. Die Stadtverwaltung hatte sogar vorgeschlagen, die Zuständigkeit auf Entgeltgruppe 8 auszudehnen, wie es auch der Gemeindetag Baden-Württemberg für Städte der Größe Heimsheims empfiehlt. Der Gemeinderat stimmte dem lediglich für Beschäftigte im Bereich Kinderbetreuung zu, lehnte es jedoch für alle anderen Beschäftigten nicht nur ab, sondern schränkte die Befugnisse des Bürgermeisters noch weiter ein.

Nach rechtlicher Prüfung bewertet Bürgermeister Troll den Beschluss als rechtswidrigen Eingriff. In der Pressemitteilung betont er, dass Personalentscheidungen dieser Art zu den „Geschäften der laufenden Verwaltung“ zählen, die nach § 44 Absatz 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in die alleinige Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen. „Der Eingriff des Gemeinderats in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters ist deshalb rechtswidrig“, so Troll.

Der Bürgermeister kritisierte außerdem die Folgen für die Handlungsfähigkeit der Verwaltung: „Seit der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2024 fühlt sich die Stadtverwaltung durch die Gemeinderäte zunehmend ausgebremst und bei der Aufgabenerledigung behindert.“ Gerade in Zeiten knapper werdender Fachkräfte seien praxisgerechte Rahmenbedingungen notwendig, um qualifiziertes Personal schnell gewinnen zu können.

Unterstützung erhält Troll von den Fraktionen BfH und FFH im Gemeinderat. Sie distanzierten sich ausdrücklich von der Entscheidung und sprachen von „völlig überzogenen Machtansprüchen einzelner Mitglieder“.

Andere Fraktionen kündigten hingegen weitere Einschränkungen an. Nach Angaben der Stadt will die Mehrheit künftig auch Grundstücksverkäufe und -tausche ab 5.000 Euro (bisher 10.000 Euro) sowie die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ab 10.000 Euro (bisher 20.000 Euro) dem Gemeinderat vorbehalten. „Die Beträge hätten angesichts der Kostenexplosionen der vergangenen Jahre längst nach oben angepasst werden müssen. So kann man nicht vernünftig arbeiten“, kritisierte Troll.

Über den weiteren Umgang mit der Klage muss der Gemeinderat in einer öffentlichen Sondersitzung am 15. September 2025 entscheiden. Beginn ist um 18.30 Uhr im Barockreitzentrum Heimsheim. Dort haben die Räte die Möglichkeit, entweder auf die Klage mit einer Stellungnahme zu reagieren oder mit einem Richtungswechsel neue Rahmenbedingungen zu schaffen.